Deggendorf
Zwei Stadträte und ihr Dienst für die Allgemeinheit

02.08.2013 | Stand 02.08.2013, 18:09 Uhr

Georg Treiber und Stephan Gebauer.  − Fotos: Binder

Der Dauerstreit zwischen Republikaner-Stadtrat Stephan Gebauer und seinem früheren Parteikollegen Georg Treiber hat erneut ein Gericht beschäftigt.

 Im Winter war Gebauer vor dem Amtsgericht mit dem Versuch gescheitert, Treiber eine Aussage verbieten zu lassen. Treiber dürfe nicht mehr behaupten, Gebauer habe ihn 2010 nach dem Patroziniumsfest in Rettenbach "hingehängt", als er alkoholisiert mit dem Auto gefahren sei. In dem Verfahren hatten drei Zeugen angegeben, genau dies gehört zu haben. Gebauers Unterlassungsklage wurde abgewiesen.

 Gegen diese Entscheidung legte Gebauer Berufung ein, zog sie allerdings zurück, als ihm die 1. Zivilkammer des Landgerichts den Hinweis gab, sie werde die Berufung zurückweisen. Interessant ist die Begründung der Kammer, die doch in manchem Punkt vom Rechtsempfinden vieler Bürger abweicht. Am interessantesten ist die Erläuterung der Richter, warum es sich nicht um eine ehrverletzende Behauptung gehandelt habe: "Wer einen Anderen zu Recht eines Alkoholverstoßes im Straßenverkehr bezichtigt, der erweist der Allgemeinheit einen nicht zu unterschätzenden Dienst und hilft, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu erhöhen. Objektiv betrachtet ist dies daher kein Vorwurf, sondern positiv zu sehen."

 Ob sich Gebauer des Verdienstes rühmen dürfte, den Alkoholsünder Treiber gestoppt zu haben, ist unklar. Unstrittig ist dagegen, dass Treiber der Allgemeinheit einen solchen Dienst erwiesen hat: Er zeigte vorigen Sommer eine Trunkenheitsfahrt Gebauers mit dem Roller an – und konnte sich dafür nicht nur Lob anhören. Zu Unrecht, wie nun vom Landgericht erläutert wurde.  – stg