Ferienzeit
Wohnung nicht ohne Erlaubnis an Touristen vermieten

04.08.2021 | Stand 19.09.2023, 23:52 Uhr
Ohne Erlaubnis dürfen Mieter ihre Wohnung nicht untervermieten. Tun sie es doch, droht die Kündigung. −Foto: Foto: Ole Spata/dpa-tmn

Grundsätzlich gilt: Wer seine Wohnung untervermieten will, muss den Vermieter um Erlaubnis bitten. Das gilt auch für die vorübergehende Untervermietung an Touristen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen. Fragen Mieterinnen und Mieter nicht, riskieren sie die fristlose Kündigung.

So entschied etwa das Landgericht Berlin, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist, wenn ein Zimmer der Wohnung trotz vorheriger Abmahnung an Reisende vermietet wird (Az.: 63 S 309/19).

Eine Ausnahme gib es aber: Die Erlaubnis zur Untervermietung wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.

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