Teststrategie nicht verlängert
Wer in Bayern noch Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test hat - und wer nicht

01.04.2022 | Stand 23.09.2023, 2:05 Uhr

−Symbolbild: Axel Heimken/dpa

Mit den neuen Corona-Regeln in Bayern ab 3. April fällt nicht nur die Testpflicht in den meisten Alltagsbereichen weg. Schon zum 1. April ist auch die bayerische Teststrategie ausgelaufen - und damit haben einige Personengruppen den Anspruch auf kostenlose PCR-Tests verloren.



Einige Landratsämter haben am Freitag in Pressemitteilungen auf diese wichtige Änderung aufmerksam gemacht. Ende März endete demnach das bayerische Testangebot, das zusätzliche kostenlose PCR-Testungen über die Testverordnung des Bundes hinaus ermöglichte. Ein Überblick, wer in Bayern jetzt noch Anspruch auf kostenlose PCR-Tests hat - und wer nicht.

Folgende PCR-Testungen sind ab sofort nicht mehr kostenlos:

Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Covid-19 geimpft werden können

Schwangere und Stillende

Folgenden Personen haben weiter Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test:

Personen, die positiv auf Corona getestet wurden (Antigen-Schnell- oder PCR-Pool-Test) sowie Indexpersonen mit Isolationsanordnung oder Mail vom Gesundheitsamt oder maximal 14 Tage altem positiven PCR-Test.

Enge Kontaktpersonen mit Quarantäneanordnung oder Mail vom Gesundheitsamt.

Personen bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen mit Anordnung durchs Gesundheitsamt.

Patienten, Bewohner und Betreute in Einrichtungen bei (Wieder-)Aufnahme, hierzu gehören auch Personen vor einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation.

Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Beschäftigte von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in die Bundesrepublik in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Der Anspruch besteht bis zu 14 Tage nach der Einreise.

Unabhängig davon haben alle Bürger in Bayern weiterhin Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche.

− cav