Es wird Zeit für Winterreifen
Von Oktober bis Ostern: Was es beim Reifenwechsel alles zu beachten gibt

03.10.2022 | Stand 04.10.2022, 13:50 Uhr

Ganzjahresreifen sind für viele eine Alternative zum Sommer- und Winterreifen. −Foto: Markus Scholz

Von Karen Hanne

Die Temperaturen sinken und mit dem Oktober kommt für viele der Termin, von den Sommer- auf die Winterreifen zu wechseln. Damit der Skiurlaub am Ende nicht zu einer teuren Rutschpartie wird, gibt der ADAC Tipps, was zu beachten ist.



Katja Legner, Sprecherin beim Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC), erklärt, wann Winterreifen drauf müssen, was bei der Montage zu beachten ist und welche Vor- oder Nachteile eigentlich Ganzjahresreifen haben.

O bis O eigentlich nur Richtwert

Vielen ist die Faustregel O bis O für Winterreifen bekannt: Von Oktober bis Ostern. „Tatsächlich gilt in Deutschland die sogenannte situative Winterreifenpflicht, was bedeutet, dass bei Eis, Schnee und Schneematsch unbedingt Winterreifen aufzuziehen sind - unabhängig von der Jahreszeit“, erklärt Legner. Vor allem im Süden Deutschlands könne das durchaus auch mal außerhalb der gängigen Faustformel liegen.

Eine Alternative bieten Ganzjahresreifen - unter Umständen. „Das hängt vom Fahrprofil beziehungsweise der Region ab, in der man sich hauptsächlich bewegt“, sagt die Expertin. Wer bei winterlicher Witterung auf andere Verkehrsmittel umsteigen kann, für den sind Ganzjahresreifen beispielsweise eine gute Alternative. Allgemein seien die Spezialisten aber unschlagbar. „Gummimischungen und Profile sind nämlich auf die jeweiligen Witterungsbedingungen und Straßenverhältnisse angepasst“, so Legner.

Lagerung und Montage: So geht‘s richtig

Reifen verlieren über die Zeit, in der sie eingelagert sind, Luft. Daher empfiehlt die ADAC-Expertin, vor dem Einlagern den Luftdruck um 0,5 bar zu erhöhen. Außerdem gibt es verschiedene Weisen, die Reifen zu verstauen. „Kompletträder sollten waagerecht und liegend übereinander, Reifen ohne Felgen senkrecht gelagert werden.“ Reifen ohne Felgen sollten von Zeit zu Zeit gedreht werden. Alternativ bieten sich Felgenbäume oder spezielle Wandhalterungen an. „Wer daheim keinen passenden Platz für seine Räder hat, kann sie beispielsweise in Autowerkstätten gegen eine Gebühr einlagern lassen“, erklärt Legner.

Bei der Montage - ob in einer Werkstatt oder selbst - müsse der Weg in jedem Fall direkt zur Reifendruckkontrolle führen. Nach zirka 50 Kilometern sollten zudem die Verschraubungen überprüft werden.

„Für die Profiltiefe gilt: Gesetzlich sind bei Winterreifen 1,6 Millimeter vorgeschrieben“, so Legner. Der ADAC empfiehlt aber mindestens vier Millimeter bei Winterreifen und drei Millimeter bei Sommerreifen. Das ließe sich leicht messen: „Verschwindet der goldene, innere Rand einer Zwei-Euro-Münze im Profilschnitt, ist der Reifen noch gut“, erklärt die Expertin. Sind die Profiltiefen bei eingelagerten Reifen unterschiedlich, gehören die Reifen mit der größeren Profiltiefe an die Hinterachse.

Wie schnell darf ein Winterreifen gefahren werden?

Entscheidend sind die fahrzeugspezifische Höchstgeschwindigkeit und der Speedindex des Reifens. Bei Sommerreifen darf der Reifen für ein höheres Tempo zugelassen sein als das Fahrzeug. Der Geschwindigkeitsindex darf aber nicht niedriger sein, als die freigegebene Geschwindigkeit im Fahrzeugschein.

Bei Winterreifen ist das anders: „Ihr Speedindex darf unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen“, sagt die Expertin. „Allerdings muss dann der Fahrer mittels Aufkleber im Sichtfeld oder Displayanzeige über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit der Reifen informiert werden. Und er muss diese Höchstgeschwindigkeit natürlich auch einhalten.“

Regeln gelten auch für Urlaub und Mietfahrzeuge

In den kalten Monaten zieht es viele Menschen zum Wintersport. Doch wer in die Schweiz oder nach Österreich will, muss besonders auf die richtigen Reifen achten. „Wer in Österreich bei winterlichen Straßenverhältnissen im Zeitraum vom 1. November bis 15. April ohne Winterreifen fährt, dem droht eine Geldbuße von 35 Euro“, sagt Legner. Wird der Verkehr durch die falsche Reifenwahl gefährdet, können bis zu 5000 Euro fällig werden.

„In der Schweiz gilt: Es können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.“ Außerdem gibt es auf bestimmten Strecken Schneekettenpflicht, die durch Schilder ausgewiesen wird. „Formal besteht jedoch in beiden Ländern keine generelle Winterreifenpflicht“, so die ADAC-Expertin.

Auch bei Mietwagen gilt es, die Augen offen zu halten. „Wer ein Fahrzeug mietet, ist laut Gesetz für die richtige Bereifung verantwortlich“, erklärt Katja Legner. Der ADAC empfiehlt daher, beim Mieten auf die passende Bereifung zu achten.