Polizei Simbach
Volltreffer bei Schleierfahndungskontrolle

05.08.2021 | Stand 20.09.2023, 2:09 Uhr

Kirchdorf am Inn. Bei einer Pkw-Kontrolle stellte sich heraus, dass alle drei Insassen eines Pkw von deutschen Justizbehörden bereits gesucht wurden. Es wurden zwei Haftbefehle vollstreckt und weitere Anzeigen erstellt.

Am Mittwoch, 04.08.2021, hatten Simbacher Grenzpolizisten eine Kontrollstelle am Parkplatz Seibersdorf auf der Bundesstraße B12 betrieben. Hierbei wurden diverse Fahrzeuge und deren Insassen kontrolliert. Gegen 13.00 Uhr wurde ein Audi A8 mit bulgarischem Kennzeichen kurz nach der Einreise aus Österreich kontrolliert. Im Fahrzeug befanden sich drei bulgarische Männer im Alter von 22 bis 38 Jahren und waren laut ihrer Auskunft auf dem Weg nach München. Sie wollten dort mehrere Tage verbringen. Der 22-jährige Fahrer konnte keinen Führerschein vorweisen. Auf Befragen erklärte er, dass er ihn in Bulgaren vergessen hätte.

Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass der 22-jährige Fahrer per Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von der Staatsanwalt Traunstein gesucht wurde. Im weiteren Verlauf erhärtete sich der Verdacht, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, weshalb erneut ein Strafverfahren eröffnet wurde. Auch stand er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, sodass eine Blutentnahme erforderlich war. Durch Zahlung der offenen Geldstrafe konnte er den Haftbefehl abwenden und für das erneute Fahren ohne Fahrerlaubnis musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Geldstrafe hinterlegen.

Auch der 38-jährige Beifahrer wurde per Haftbefehl gesucht. Dieser konnte ebenso durch Zahlung der offenen Geldstrafe den Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis abwenden. Gegen den 35-jährigen Mitfahrer lag ein Fahndungsersuchen zur Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft München vor. Dieser wurde wegen des Verdachts des Betruges gesucht.

Abschließend wurde noch festgestellt, dass keiner der Dreien getestet, geimpft oder genesen war. Wegen Verstößen gegen die seit dem 01.08.2021 verschärften Einreiseregeln wurde zusätzlich noch Bußgeldverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Corona-Einreise-Verordnung eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Drei wieder entlassen.