Der seltene Fall einer Ablehnung ist in Burgkirchen/Alz in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses eingetreten. Dabei ging es um die Nutzungsänderung eines Ladens und einer Bäckerei in der Mozartstraße in eine Shisha-Bar. Ausschlaggebend für die Abweisung des Antrags war die ungeklärte Parkplatzfrage. Die Antragsteller hatten zusätzlich um eine Befreiung von der Tiefgaragenpflicht ersucht.
Die Mozartstraße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 "Ortszentrum Gendorf". Demnach sind Parkplätze für alle Wohneinheiten, Läden und Betriebe in Tiefgaragen unterzubringen.
In der Sitzung eröffnete Bürgermeister Johann Krichenbauer den im Bauausschuss vertretenen Gemeinderäten, die erforderliche Tiefgarage sei nicht gebaut worden.
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