Triftern
Tödlicher Badeunfall: Schlussstrich unter Rechtsstreit

Angehörige wollten vom Markt Schmerzensgeld – Oberlandesgericht: Bademeister hat Aufsichtspflicht nicht verletzt

21.01.2022 | Stand 21.09.2023, 3:09 Uhr

Er hatte sich extra frei genommen, um bei herrlichem Sommerwetter schwimmen gehen zu können. Doch der Besuch eines Rosenheimers (33) im Trifterner Freibad endete tödlich. Der Familienvater starb am Tag nach dem Badeunfall. Seit dieser Tragödie im August des Jahres 2015 gab es einen Rechtsstreit. Diesen hat das Oberlandesgericht München nun endgültig beendet. Das Urteil: Der Bademeister hat keine Mitschuld, und der Markt muss kein Schmerzensgeld bezahlen.

Vor knapp sechseinhalb Jahren war es zu dem schrecklichen Unglück gekommen. Kinder schilderten damals, dass der 33-Jährige, der immer...

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