Die Einbahnregelung auf der Alten Brücke in Burghausen (Landkreis Altötting) ist Geschichte.
Am Dienstag verfügte Dr. Dietmar Wolff, Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichts München, dass die Verlängerung der versuchsweisen Anordnung, die die Stadt Burghausen dafür erlassen hatte, rechtswidrig war, und, die Einbahnregelung somit unverzüglich aufgehoben werden muss. Die Einbahnregelung und der darum entstandene Streit hatten für viel Aufsehen gesorgt.
Zum 1. Januar 2021 hat die Stadt Burghausen per versuchsweiser Anordnung verfügt, dass die Alte Brücke nurmehr von Hochburg-Ach aus befahren werden darf. Wer aus Burghausen kommt, muss die Neue Brücke wählen, um nach Österreich zu gelangen. Der Versuch wurde zweimal verlängert und läuft zum 31. März 2022 aus. Doch auch wenn die Regelung nun kurz vor knapp gekippt wird, bestand der Hochburg-Acher Hannes Preishuber, der dagegen geklagt hat, auf ein Urteil.