Wegen schwerer Körperverletzung in mindestens drei Fällen ist ein 45-jähriger Handwerker aus dem südlichen Landkreis am Amtsgericht Viechtach zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Er hatte in den vergangenen zwei Jahren immer wieder handgreifliche Auseinandersetzungen mit seinen Stiefsöhnen und ihnen dabei zum Teil erhebliche Verletzungen zugefügt. Aufgrund des langen Vorstrafenregisters des Angeklagten sah das Schöffengericht unter Vorsitz von Strafrichterin Andrea Keilhofer keine Möglichkeit, es nochmals bei einer Bewährungstrafe zu belassen.