Unterstützung aus Roding
Soldaten helfen bei Corona-Kontaktverfolgung in Straubing-Bogen

05.11.2021 | Stand 05.11.2021, 13:22 Uhr

−Symbolbild: Landratsamt

Seit Mittwoch unterstützen erneut zehn Bundeswehrsoldaten das Gesundheitsamt Straubing-Bogen bei der Corona-Arbeit, insbesondere bei der Information der Index- und Kontaktpersonen und der Kontaktverfolgung.



Wie das Landratsamt am Freitag informiert, sei der Hilfeleistungsantrag zunächst auf vier Wochen ausgelegt. Zuvor seien bereits Ad-hoc-Kräfte aus anderen Verwaltungsbereichen sowie aus anderen Abteilungen des Landratsamtes zur Unterstützung des Gesundheitsamtes rekrutiert worden. Die Bundeswehrsoldaten stammen aus dem Versorgungsbataillon 4 aus Roding (Landkreis Cham).

Dank für schnelle Hilfe

„Wir bedanken uns für die enge Zusammenarbeit, die sich nicht zum ersten Mal in dieser Pandemie zeigt“, wird Helmut Steinbauer, zuständig für Katastrophenschutz am Landratsamt Straubing-Bogen zum Einsatz der Kräfte, in einer Pressemitteilung zitiert. Bereits in mehr als zwei Dutzend Landkreisen beziehungsweise Gesundheitsämtern bayernweit sei derzeit die Bundeswehr wieder mit im Einsatz. „Besonders erwähnenswert ist sicher, dass es von der Antragstellung bis zur Genehmigung dieses Mal sehr schnell ging und das Vorkommando binnen knapp einer Woche bei uns war“, betont Steinbauer.

So läuft die Kontaktnachverfolgung derzeit

„Die Nachverfolgung der engen Kontaktpersonen erfolgt weiterhin wie in allen anderen Gesundheitsämtern auch nach den Richtlinien des RKI und des Bayerischen Gesundheitsministeriums“, versichert Dr. Beate Biermaier, Leiterin des Gesundheitsamtes Straubing-Bogen. Diese Richtlinien sehen bereits seit Ende Oktober vor: Die Kontaktpersonen-Ermittlung wird auf Haushaltsangehörige sowie auf „Einrichtungen mit vulnerablen Personen“ eingeschränkt, darunter die voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünfte, Asylunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und ambulante Pflegedienste. Bei Schulen und Kindertageseinrichtungen gelten die bisherigen Regularien.

− cav