Neue Einreise-Regeln
So beantragen Straubinger Grenzgänger eine Arbeitsbescheinigung

15.02.2021 | Stand 19.09.2023, 23:16 Uhr

−Symbolbild: dpa

Seit Sonntag gelten an der deutsch-österreichischen und an der deutsch-tschechischen Grenze verschärfte Einreiseregeln nach Deutschland. Die Stadt Straubing hat dazu Infos zusammengetragen.

Von der Regelung betroffen sind Grenzgänger folgender drei Kategorien:
1. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland
2.Personal im Gütertransport und sonstiges erforderliches Transportpersonal (u.a. Post-, Fracht- oder Leertransporte sowie Rückführung von Luftfahrzeugen, Schiffen und Crews)
3. Gesundheitspersonal (Ärzte und Kranken- sowie Altenpfleger) sowie notwendiges Begleitpersonal für Ambulanzflüge und Flüge zum Transport von Transplantationsorganen

"Diese Personen benötigen für die Einreise den Nachweis des vorgeschriebenen negativen Coronatests sowie eine Arbeitgeberbescheinigung", berichtet die Stadt.

Grenzgänger brauchen amtliche Bescheinigung

Grenzgänger, die darüber hinaus in systemrelevanten oder mittelbar systemrelevanten Bereichen tätig sind, benötigen für die Einreise ab Mittwoch, 17.02.2021, 0 Uhr neben dem Nachweis des vorgeschriebenen negativen Coronatests auch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Eine Liste der Branchen, die als systemrelevant eingestuft sind, ist auf den Corona-Sonderseiten auf der Internetseite der Stadt Straubing veröffentlicht.

Straubinger Betriebe, die eine entsprechende Einreisebescheinigung für ihre systemrelevanten Arbeitskräfte benötigen, sollen sich daher bis spätestens Dienstag, 16.02.2021, 12.30 Uhr beim Gesundheitlichen Verbraucherschutz der Stadt Straubing unter infektionsschutz@straubing.de oder ✆ Tel. 09421/944-62212 melden und die systemrelevanten Mitarbeiter und deren Tätigkeiten benennen. Nur für die in dieser Liste enthaltenen Betriebe kann gewährleistet werden, dass die für die Einreise erforderlichen Arbeitsbescheinigungen rechtzeitig zugestellt werden.

− pnp