Landkreis Passau
Schulöffnung nach Inzidenz: Passauer Politiker setzen sich für Neuregelungen ein

01.03.2021 | Stand 01.03.2021, 15:21 Uhr

Nach einem offenen Tag am vergangenen Freitag musste das Landratsamt Passau die Schulen und Kindergärten im Passauer Land wegen steigender Inzidenzen über 100 wieder schließen. Sie bleiben mindestens diese Woche zu. −Foto: dpa

Heute auf, morgen zu: In Stadt und Landkreis Passau wächst der Widerstand gegen die vorgeschriebene Praxis der Schul- und Kita-Öffnung, sobald eine Region unter der Inzidenz von 100 liegt.

Der Passauer Landrat Raimund Kneidinger (CSU) hatte dieses Vorgehen wiederholt kritisiert und dazu einen Brandbrief an Ministerpräsident Markus Söder geschrieben. Der Passauer SPD-Landtagsabgeordnete Christian Flisek hat am Montag eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt, um unter anderem die Haftungsfrage zu klären, sollte die Schließung oder Öffnung nicht zeitgerecht organisiert werden können.

Aktuelle Vorgaben "nicht praktikabel"

Landrat Raimund Kneidinger, der die Schulen und Kindergärten im Passauer Land nach einem offenen Tag am Freitag wegen steigender Inzidenzwerte am Montag für die ganze Woche wieder schließen musste, hatte sich zuletzt am Wochenende erneut mit der Forderung nach einer praktikablen Öffnungslösung für Schulen und Kitas an Ministerpräsident Markus Söder gewandt. Zudem müsse laut Landrat Kneidinger die besondere Situation der Grenzlandkreise berücksichtigt werden. Als "praxisfern" und "nicht praktikabel" hatte er die aktuelle geltenden Vorgaben für das Öffnen und Schließen der Schulen bezeichnet und eine Neuregelung gefordert. Wohl mit Erfolg, denn der Ministerpräsident hat in einer Pressekonferenz am Montag zumindest für die aktuell vorgesehene tageweise Entscheidung über Öffnung und Schließung von Schulen und Kitas Anpassungen der Regelungen angekündigt.

Kneidinger (CSU) hofft auf weitere Nachjustierung

Kneidinger zeigte sich am Montag erfreut über Söders Ankündigung: "Es ist gut, dass wir hier einmal mehr unsere Erfahrungen aus der Praxis einbringen konnten und diese Berücksichtigung bei der Ausgestaltung von Regelungen finden", schreibt er in einer Mitteilung. Gerade bei diesem Thema, wenn es um Bildung und Betreuung geht, seien praxistaugliche und einigermaßen planbare Regelungen für alle Beteiligten besonders wichtig. Der Passauer Landrat spricht von einem Erfolg für Schulen und Kitas, vor allem aber für die Kinder.

Kneidinger hoffe nun, dass auch bei den übrigen Regelungen zu Schulen und Kitas entsprechend nachjustiert wird. Unter anderem hatte er auch für Abschlussklassen von Real- und Mittelschulen eine Ausnahme von den inzidenzabhängigen Regelungen gefordert, wie beispielsweise bei Abiturienten (PNP berichtete). "Bildung und Betreuung müssen auch im Hinblick auf die besondere Situation in den Grenzregionen noch stärker in den Fokus gerückt und bei den Öffnungen entsprechend berücksichtigt werden", so der Landrat am Montag.

Flisek (SPD) will Haftungsfragen geklärt haben

Die derzeit noch geltende Regelung hat im Landkreis Passau dafür gesorgt, dass nach einem Tag Schul- und Kitabetrieb am Freitag die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in dieser Woche wieder schließen mussten. Grund dafür ist der zum Wochenende wieder gestiegene Inzidenzwert über den Schwellenwert von 100. "Bei den betroffenen Schulen, den Schülern und deren Eltern führt dieses Hin und Her zu großer Verunsicherung. Die Landräte und Oberbürgermeister sehen sich zudem mit schwierigen Haftungsfragen konfrontiert", schreibt der Passauer SPD-Landtagsabgeordnete Christian Flisek in einer Anfrage an die Staatsregierung. "Ich unterstütze daher die Forderung des Passauer Landrats Raimund Kneidinger und des Passauer Oberbürgermeister Jürgen Dupper, die eine Anpassung der Regelungen fordern. Auch ich halte die Einführung fester Korridore für zielführend, da dadurch eine geringe Überschreitung des Inzidenzwertes nicht sofort wieder zum Shutdown führt. Nur so bekommen die zuständigen Behörden vor Ort die notwendige Planungssicherheit."

Flisek will unter anderem wissen, wie die Rückmeldungen aus den Städten und Kreisen auf die derzeitige Umsetzung der Regelung sind, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen sich für die örtlichen Verantwortlichen ergeben für den Fall, dass die Karenzzeit nicht eingehalten werden kann, und, sollten keine Änderungen geplant sein, welches Vorgehen die Staatsregierung den Gebietskörperschaften rät, deren Inzidenz sich regelmäßig an der Grenze der 100er-Werte bewegt.