Bischofswiesen
"Riesending"-Höhle bleibt bis 2039 gesperrt - Geldbußen drohen

26.09.2019 | Stand 22.09.2023, 1:03 Uhr

Große mediale Aufmerksamkeit zog Johann Westhausers Rettung aus der "Riesending"-Schachthöhle im Untersberg nach sich. −Foto: dpa

Seit sich Höhlenforscher Johann Westhauser im Jahr 2014 in der "Riesending"-Höhle schwer verletzt hatte, ist diese gesperrt. Weil trotzdem immer wieder Hobby-Höhlengeher einen Versuch unternehmen, hat die Gemeinde nun eine neue Verordnung erlassen.

Nachdem der Höhlenforscher Johann Westhauser im Juni 2014 in der Riesending-Schachthöhle im Untersberg schwer verletzt worden war, und die Rettung weltweit mediale Aufmerksamkeit erlangte, hatte die Gemeinde Bischofswiesen (Landkreis Berchtesgadener) den Höhleneingang sperren lassen. Mehrere Hobby-Höhlengeher haben den Versuch trotzdem gewagt, wie aus Internetforen hervorgeht. Nun hat die Gemeinde erneut eine Verordnung getroffen, die bei Zuwiderhandlung Geldbußen nach sich zieht.

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Der Einstieg in das Höhlensystem wurde verboten. Nur vereinzelte Ausnahmen erlauben Höhlenforschern den Zutritt in das über 21 Kilometer lange Höhlensystem. "Diese sehen einen Zutritt auf Antrag für Personen mit einem berechtigten Interesse sowie einem Nachweis über eine ausreichende Bergungsversicherung und eine Eigenauskunft über die persönliche und fachliche Eignung und Befähigung des Antragstellers vor", heißt es bei der Gemeinde.

Bis zu 1000 Euro Bußgeld

In der neuen Verordnung, die die Gemeinde nun erlassen hat und die für die nächsten 20 Jahre gelten soll, sind vorsätzliche Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld in Höhe von fünf bis 1000 Euro belegt. Im Jahr 2039 wird sich die Gemeinde erneut mit dem Höhleneingang beschäftigen.

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