Mengkofen/Landshut
Patient stirbt in niederbayerischem Heim: Drei Pfleger verurteilt

21.05.2019 | Stand 19.09.2023, 6:48 Uhr

Drei Pfleger sind nach dem Tod eines Patienten im Landkreis Dingolfing-Landau wegen versuchten Mordes veruteilt worden. −Foto: Reilhofer

Im Prozess um eine folgenschwere Verwechslung von Medikamenten, durch die ein Mann in einem Pflegeheim in Mengkofen (Landkreis Dingolfing-Landau) gestorben ist, ist am Dienstagnachmittag das Urteil gegen drei Pfleger gefallen. Das Landgericht Landshut sprach alle drei Angeklagten schuldig des versuchten Mordes durch Unterlassen.

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Die 61-jährige Vorgesetzte Z. ist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die 48-jährige Pflegekraft H. bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Auch der dritte Angeklagte - ein 38-jähriger Pfleger - wurde ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die höchste Strafe bekam damit nicht die Pflegerin, die die Arznei vertauscht hatte, sondern ihre Chefin.

Bewohner starb eine Woche nach falscher Medikemantenverabreichung

Den Ermittlungen nach hatte die 47 Jahre alte Pflegerin im Mai 2016 einem 65-jährigen Bewohner eines Pflegeheimes im Landkreis Dingolfing-Landau versehentlich falsche Medikamente verabreicht. Der Mann starb eine Woche später. Die Vorgesetzte der Angeschuldigten - die 61-Jährige - und ein weiterer Pfleger hatten demnach von der Verwechslung gewusst, aber auch nichts unternommen.

In einem zum Prozessauftakt vor Gericht verlesenen Brief der Pflegerin, die die Medikamente verwechselt haben soll, an das Landratsamt Dingolfing-Landau gestand sie ihre Schuld ein. Sie berichtete, die ausnahmsweise nicht beschrifteten Tablettenschälchen verwechselt zu haben. Einer Patientin sei aufgefallen, dass sie nicht ihre eigenen Tabletten bekommen hatte. Der Mann habe die falschen Medikamente zu dem Zeitpunkt bereits eingenommen gehabt.

Vorgesetzte wollte Pflegerin nicht verlieren

Die Pflegerin gab an, sie habe den Vorfall melden wollen, jedoch habe ihre Vorgesetzte sie davon abgehalten. Diese wiederum schilderte in einem verlesenen Ermittlungsprotokoll, sie habe die Kollegin, die erst seit Kurzem in dem Pflegeheim beschäftigt gewesen sei, nicht wieder verlieren wollen. Sie nahm das Urteil sichtlich schockiert zur Kenntnis.

− red/dpa

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