Zwei Rechtsanwältinnen gingen erfolgreich gegen die Anwendung der 2G-Regel beim Passauer Herbstvergnügen vor. Sie setzten durch, dass ihre Mandanten mit negativem Test auf die Veranstaltung durften. Lesen Sie hier, wie es zu den Ausnahmen kam.
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Nicht nur "angeblich", wie von der PNP berichtet, setzten die zwei Rechtsanwältinnen durch, dass die Stadt für den Zutritt zum Herbstvergnügen in wenigen Ausnahmefällen statt 2G (geimpft. genesen) auch 3G akzeptierte, also auch einen negativen Test.
Es war tatsächlich so, dass sie selbst und eine Kollegin erfolgreich gegen die 2G-Regel vorgingen, erklärt Anwältin Raphaela Dichtl. Rechtsanwältin Dichtl ist ihrer Schilderung nach die rechtliche Vertreterin einer Bürgerin, die einen Antikörpernachweis hat.