Corona-Ticker regional
Notfallbetreuung: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

14.03.2020 | Stand 19.09.2023, 23:06 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Nach der Schließung der Schulen, Kitas und Kindergärten wird zwar in allen Einrichtungen eine Notfallbetreuung eingerichtet - profitieren davon können allerdings wohl nur die wenigsten Eltern und Kinder. Der Freistaat Bayern hat strenge Kriterien für die Notversorgung festgelegt.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte am Samstag: "Die Folgen von so einschneidenden Maßnahmen müssen gut überlegt werden. Und genau das haben wir getan. Deshalb wird es eine Notfallbetreuung für bestimmte Personengruppen geben - etwa für die Kinder von Pflegekräften."

Die Stadt Passau wies bereits am Freitag darauf hin, dass die Betreuung "ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden kann":

(Einen Liveticker mit allen Entwicklungen in der Region finden Sie am Ende des Berichts)

- Die Betreuung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn beide Erziehungsberechtigte (im Fall von Alleinerziehenden der/die Alleinerziehende) in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der "nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr" (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz). Ebenso darunter fallen die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Einrichtung für Menschen mit Behinderung, stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe).

- An Schulen gilt das Angebot nur für Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie der Jahrgangsstufen 5 bis 6 an weiterführenden Schulen

- Die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen

- Die Kinder dürfen nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. es müssen seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sein und die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen

- Die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist

Eltern müssen durch eine Unterschrift bestätigen, dass diese Voraussetzungen gegeben sind.

− pnp/vr



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