Passau
Nächtliches Alkoholverbot wird ausgeweitet

15.07.2021 | Stand 22.09.2023, 2:22 Uhr

In den gelb markierten Bereichen gilt das nächtliche Alkoholkonsumsverbot. −Grafik: Stadt Passau

Wie die Stadt Passau am Donnerstag in einer Pressemitteilung bekannt gab, wird das nächtliche Alkoholverbot in Teilen der Stadt um weitere Bereiche erweitert.

Die bereits bestehende Allgemeinverfügung zur Regelung des nächtlichen Alkoholkonsumverbots (täglich von 22 bis 6 Uhr) am Residenzplatz ab sofort um die Bereiche Ortspitze, Innkai und Innpromenade bzw. Promenadenweg stadtauswärts bis zur Eisenbahnbrücke erweitert. Vor Ort werde eine entsprechende Beschilderung angebracht.



Eine Änderungs-Allgemeinverfügung entsprechend der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung habe die Stadt Passau am Donnerstag bekannt gemacht. Weiterhin gilt ein Verbot, alkoholhaltige Getränke in offenen oder geöffneten Behältnissen mit sich zu führen. Die Regelung gilt nicht bei Alkoholkonsum in den konzessionierten Außenbereichen von Gaststätten.

"Immer wieder alkoholisierte bzw. Alkohol konsumierende Gruppen"

Die oben genannten Bereiche gehörten – wie auch der gesamte Residenzplatz, für den seit dem 19. Juni ein nächtliches Alkoholkonsumverbot gilt –, nach Erfahrung der Stadt Passau zu den öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich insbesondere im Zeitraum der Corona-Pandemie immer wieder Menschenansammlungen außerhalb der infektionsschutzrechtlichen Zulässigkeit zum gemeinsamen Alkoholkonsum gebildet haben, heißt es in der Mitteilung. "Sobald die Witterungsverhältnisse es erlauben, halten sich dort immer wieder alkoholisierte bzw. Alkohol konsumierende Gruppen auf", heißt es in der Mitteilung.

Dupper: "Nicht hinnehmbar"

OB Jürgen Dupper dazu: "Bei allem Verständnis für das Bedürfnis, sich bei sommerlichen Temperaturen gemeinsam an den schönen Orten der Dreiflüssestadt unter freiem Himmel aufzuhalten, ist es nicht hinnehmbar, dass hierbei mit zunehmendem Alkoholkonsum das Bewusstsein für die Einhaltung der vorgeschriebenen Corona-Regelungen schwindet. Gerade die Ortspitze, der Innkai und die Innpromenade werden auch in den Nachtstunden besonders frequentiert. Deswegen ist es leider unumgänglich, schärfere Maßnahmen wie die Erweiterung des Alkoholkonsumverbots um diese Bereiche zu ergreifen."

Zunehmender Alkoholkonsum berge die Gefahr, dass Infektionsschutzregeln missachtet werden, begründet die Stadt die Entscheidung. Dadurch werde die Ansteckungsgefahr erhöht. Mit steigendem Alkoholkonsum sinke die Bereitschaft, sich an die geltenden Schutzmaßnahmen wie beispielsweise den Mindestabstand zu halten. Personen zeigten sich darüber hinaus mit steigendem Alkoholpegel oftmals uneinsichtig und ignorant, Hinweise auf die Infektionsschutzregeln würden nur noch bedingt angenommen.

Weiter gültig bleiben Alkoholkonsumverbote, soweit sie sich etwa aus der Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen oder aus der Verordnung der Stadt Passau über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs und des Fußgängerbereichs von der Dr.-Hans-Kapfinger-Straße zum Ludwigsplatz in der jeweils gültigen Fassung ergeben.

− red