Nacktbilder von jungen Mädchen

19-Jähriger mit eindeutigen Aufforderungen über "WhatsApp" – 1200 Euro Geldstrafe

07.12.2018 | Stand 07.12.2018, 4:00 Uhr

Über "WhatsApp" forderte der 19-Jährige die Mädchen auf, Nacktbilder von sich zu schicken. −Foto: Schmitzer

Mühldorf. Dass der Nachrichtendienst "WhatsApp" kein rechtsfreier Raum ist, musste ein 19-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Mühldorf vor Gericht feststellen. Während einer Beziehungskrise mit seiner Freundin hatte er im Dezember 2017 pikante Chats mit zwei Mädchen geführt. Dafür hat er nun eine Geldstrafe kassiert.

Kennengelernt hatte er die beiden nach eigenen Aussagen in einer WhatsApp-Gruppe. Eines der Mädchen war erst zwölf Jahre alt, was dem damals 18-Jährigen bewusst war, wie er in seiner Verhandlung am Mittwoch vor dem Mühldorfer Amtsgericht einräumte. Er hatte mit ihr über einen längeren Zeitraum Nachrichten ausgetauscht und sie dann dazu aufgefordert, Nacktbilder von sich zu machen und an ihn zu schicken. Das Mädchen kam der Aufforderung nach und sandte sogar ein freizügiges Video.

Auch das zweite Opfer, eine 13-Jährige, schickte dem Chatpartner intime Fotos. Als sie dazu nicht mehr länger bereit war, drohte der junge Mann damit, die bereits erhaltenen Bilder in den sozialen Medien zu veröffentlichen.

Im Gerichtssaal zeigte sich der junge Mann, der in Jeans und T-Shirt erschienen war und auf einen Anwalt verzichtete, sichtlich zerknirscht und schuldbewusst. "Ich habe das zur Selbstbestätigung gemacht", so der 19-Jährige. "Es war dumm." Die Taten gab er in vollem Umfang zu. "Das Netz vergisst nie. Alleine das Wissen, dass ein Nacktbild irgendwo auftauchen kann, ist für die Betroffenen sehr unangenehm", tadelte Richter Dr. Christoph Warga den Angeklagten.

Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe merkte an, dass der 19-Jährige durch seinen Altersvorsprung die beiden Mädchen sehr gut manipulieren konnte. Als er auf die 13-Jährige auch noch Druck ausübte, sei das für sie beängstigend gewesen. Die Jugendgerichtshilfe hatte bei dem Angeklagten Reifeverzögerungen festgestellt und empfahl eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht. Aber das Urteil sollte schon "wehtun".

Richter Dr. Christoph Warga verurteilte den 19-Jährigen schließlich wegen Diebstahls, sexuellen Missbrauchs und Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro, zahlbar an den Kreisjugendring. Der Diebstahl bezog sich auf eine Leuchtbake, die der junge Mann von einer Baustelle geklaut hatte. Die Polizei hatte sie bei der Durchsuchung seines Zimmers gefunden.

Auf sein teures Handy mit den Beweisbildern muss der Übeltäter auch verzichten. Es wurde mit seinem Einverständnis vom Gericht eingezogen. Der 19-Jährige versprach, so etwas nie wieder zu tun. Das riet ihm auch Richter Dr. Warga. Andernfalls müsse der junge Mann mit Arrest rechnen.