Tödlicher Unfall auf A9
Nach Urteil gegen Autoraser: Alle Beteiligten legen Revision ein

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung wollen Urteils-Überprüfung durch Bundesgerichtshof

14.04.2021 | Stand 20.09.2023, 3:22 Uhr

Der Angeklagte neben seinem Verteidiger im Gerichtssaal. −Foto: Schneider

Nach der Verurteilung eines 24-Jährigen in Ingolstadt wegen einer tödlichen Autobahnraserei zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe wird das Urteil voraussichtlich vom Bundesgerichtshof überprüft.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat Revision gegen das Urteil in dem Raserprozess eingelegt. Das bestätigte Sprecherin Andrea Grape dem Donaukurier am Mittwoch. Auch der Vater des 22-jährigen Unfallopfers, der als Nebenkläger auftrat, und die Verteidiger des 24-jährigen Angeklagten haben unter Wahrung der Frist Revisionsanträge gestellt. Das wiederum bestätigten ein Landgerichtssprecher sowie der Anwalt des 24-Jährigen, der Münchner Verteidiger Adam Ahmed.



Staatsanwaltschaft plädierte auf Totschlag, Verteidigung auf Freispruch

Die Große Strafkammer des Landgerichts in Ingolstadt hatte vergangene Woche einen 24-Jährigen aus Geisenfeld (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil es im Oktober 2019 bei einem Rasermanöver auf der A9 bei Manching zu einem tödlichen Unfall gekommen war, bei dem ein 22-Jähriger ums Leben kam. Das Gericht sah darin ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die einen bedingten Tötungsvorsatz nachgewiesen haben wollte. Die Anklagevertreterin hatte daher auf Totschlag plädiert und acht Jahre Haft gefordert. Die Nebenklage forderte zehn Jahre Haft, die Verteidigung Freispruch. Die Kammer war allen Anträgen nicht gefolgt und hatte zudem von einer Verurteilung wegen Totschlags abgesehen.

Anwalt Adam Ahmed sagte dem Donaukurier: "Die Verteidigung ist weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht von der mündlichen Urteilsbegründung überzeugt." Die Staatsanwaltschaft wollte sich zu einem Revisionsgrund nicht äußern, es ist aber davon auszugehen, dass es um die Höhe des Strafmaßes geht, das erheblich vom Plädoyer abweicht.

Das Verfahren wird nach Zulassung der Revision am Bundesgerichtshof (BGH) auf Rechtsfehler überprüft. Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt – das dürfte erst in einigen Wochen der Fall sein -, kann der Revisionsantrag begründet werden. Es wird wohl noch einige Monate dauern, bis der BGH sich damit beschäftigt. Aus den letzten Jahren ist allerdings nicht bekannt, dass der BGH ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Ingolstadt aufgehoben hat.