Thurmansbang
Nach Urteil: Droht ein Kahlschlag an den Badeseen in der Region?

10.04.2019 | Stand 19.09.2023, 21:46 Uhr

Thurmansbang Bürgermeister Martin Behringer steht auf einem Steg am Ebenreuther Stausee. Den wird er aus Sicherheitsgründen sperren, ebenso wie den Einstieg am anderen Ufer. −F.: Nigl

"Das ist ein Schlag ins Gesicht der Kommunen." Bürgermeister Martin Behringer aus Thurmansbang (Landkreis Freyung-Grafenau) ist sauer. Grund ist ein Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofs, das Kommunen für Unfälle an "künstlich aufgestellten Einrichtungen" an Badeseen in Haftung nimmt. "Ich kann doch nicht an jedem unserer drei Seen einen Bademeister einstellen." Behringer wird wohl als erste Konsequenz die Stege an den drei Badeseen sperren.

Ein Mädchen hatte sich im Jahr 2010 bei einem Badeunfall in einem Naturschwimmbad in Rheinland-Pfalz irreparable Schäden zugezogen. Die Eltern klagten gegen die Kommune – 2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Klägern recht gegeben. "Von allem was ich künstlich schaffe, darf keine Gefahr ausgehen", erläutert Hans-Peter Mayer vom Bayerischen Gemeindetag. Er spricht von einer rechtlichen Grauzone. Hier müssten dann Gerichte entscheiden. Durch Urteile wie das BGH-Urteil dringe diese Problematik wieder verstärkt ins Bewusstsein.

Behringer fiel aus allen Wolken, als er letzte Woche durch einen Bericht in der BR-Abendschau von der Problematik erfuhr. "Künstliche Einrichtungen, das kann ja alles sein." WC-Häusl, Stege, schwimmende Inseln, alles falle hier darunter. Eine Aufsicht an den drei Bade-Seen (Dreiburgensee, Buchwiesweiher und Ebenreuther See) in der Gemeinde zu stellen, dass könne man sich finanziell nicht leisten.

− agr/an



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