Töging
Nach Petition im Landtag: Pakistaner darf vorläufig bleiben

22.01.2020 | Stand 19.09.2023, 23:39 Uhr

Mit Erleichterung hat Imran Shahzad Jutt (Mitte) gestern im Landtag die Entscheidung des Petitionsausschusses aufgenommen. Petent Dr. Rudolf Neumaier (rechts) und MdL Dr. Martin Huber begleiteten ihn. −Foto: red

Mit Erleichterung hat am Mittwoch der Pakistaner Imran Shahzad Jutt den Bayerischen Landtag in München verlassen: Der Petitionsausschuss des Parlaments hat eine Entscheidung getroffen, die den 38-Jährigen hoffen lässt, ganz in Töging (Landkreis Altötting) heimisch werden zu können.

Weil es in seiner Heimat immer wieder Anschläge durch radikalislamistische Gruppierungen gibt, hatte Jutt die Stadt Gurjat in der pakistanischen Provinz Punjab verlassen und war Ende 2015 nach Töging gekommen. Sein Asylantrag wurde allerdings vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schon am 20. Dezember 2016 abgelehnt, seither erhält er immer nur befristete Duldungen und wurde zuletzt vom Landratsamt Altötting aufgefordert, das Land zu verlassen. Die Abschiebung drohte.

Mehr dazu:
- Petitionen an Landtag: Pakistaner soll nicht abgeschoben werden

Wie berichtet hatten drei Töginger Bürger - Dr. Rudolf Neumaier, Helmut Frick sowie Rainer Weingartner - eine Petition (Eingabe) an den Landtag gerichtet. Kernaussage: Jutt sei nicht nur ein Mann von hohen menschlichen Eigenschaften, sondern auch sehr fleißig und zuverlässig. Er habe sich Kenntnisse der deutschen Sprache angeeignet und sei ein wichtiges Bindeglied zu anderen Menschen mit Migrationshintergrund. Er solle daher die Möglichkeit erhalten, in der Bundesrepublik bleiben zu können. Das wäre ein Gewinn für die Stadt und die gesamte Gesellschaft.

− afb

Die ganze Geschichte lesen Sie in der Donnerstagsausgabe der Passauer Neuen Presse (Ausgabe Alt-Neuöttinger/Burghauser Anzeiger).