Die lebenslange Freiheitsstrafe des Schwurgerichts Traunstein gegen einen 61-jährigen gebürtigen Traunsteiner wird vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision eingelegt.
Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, wie er auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte. Der Anwalt hatte auf Totschlag plädiert und maximal zwölf Jahre Haft beantragt.
Der 61-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts eine 59-jährige Witwe am 9. Januar 2020 in deren Wohnung in Bergen getötet. Die Kammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs hatte den großenteils geständigen 61-Jährigen am vergangenen Freitag jedoch nicht wegen Totschlags, sondern wegen Mordes aus Habgier und zum Ermöglichen einer Straftat sowie wegen schweren Raubs mit Todesfolge verurteilt.