Deggendorf
Mutter auf Parkplatz erstochen: Lebensgefährte vor Gericht

01.02.2021 | Stand 20.09.2023, 4:12 Uhr
Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts. −Foto: Foto: Armin Weigel/dpa/Aktuell

In aller Öffentlichkeit auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Niederbayern ersticht ein 28 Jahre alter Mann im Streit seine Freundin. Die gemeinsame, acht Monate alte Tochter des Paares befindet sich während der Tat in ihrem Kindersitz im Auto. Den Erkenntnissen nach wollte sich die 20-Jährige von ihrem Partner trennen. Seit Montag muss sich der Afghane vor dem Landgericht Deggendorf verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. Die Mutter des Opfers ist Nebenklägerin.

Der Anklage nach suchte die Frau ihren Lebensgefährten im August 2020 auf einem Supermarkt-Parkplatz in Plattling auf. Dort arbeitete der Mann in einer Imbissbude. Er soll zu dem Zeitpunkt bereits den Entschluss gefasst gehabt haben, die Frau zu töten, weil sie sich von ihm trennen wollte. Demnach schloss er die Frau in der Imbissbude ein und attackierte sie mit einem Küchenmesser.

Der jungen Frau gelang es laut Anklage, sich aus der Imbissbude zu befreien, der Mann folgte ihr und stach sie zu Boden. Schwer verletzt konnte die Frau noch zu ihrem Wagen flüchten und sich auf den Fahrersitz setzen. Dort stach der Mann durch die geöffnete Türe weiter auf sie ein. Die 20-Jährige erlag noch im Auto ihren Verletzungen.

Der Angreifer war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert. Er ließ sich von der Polizei festnehmen und kam in Untersuchungshaft. Das Jugendamt nahm das Kind in Obhut.

Die Staatsanwaltschaft sieht aufgrund der Vielzahl der Messerstiche und wegen des Motives - der anstehenden Trennung - die Mordmerkmale Grausamkeit und niedrige Beweggründe erfüllt. Der Prozess wird am 22. Februar fortgesetzt. Es sind zunächst sechs weitere Verhandlungstage vorgesehen, an denen 25 Zeugen und drei Sachverständige gehört werden sollen.

Laut einem Gerichtssprecher soll auch geprüft werden, ob eine besondere Schwere der Schuld vorliegt. Das könnte - sollte der Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden - eine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren verhindern.

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