Totschlag ohne Schuldfähigkeit - so lautet das Urteil des Deggendorfer Landgerichts gegen einen 22-Jährigen. Im Juli 2021 soll er einen 52-jährigen Mitbewohner einer Obdachlosenunterkunft erstochen und enthauptet haben.
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Die Merkmale, die typischerweise auf Mord hindeuten würden, seien nicht gegeben, so Richter Dr. Georg Meiski. Für den 22-jährigen Beschuldigten ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an – und das vielleicht lebenslang.
Im Juli vergangenen Jahres hatte der 22-Jährige in der Regener Obdachlosenunterkunft seinen Mitbewohner zuerst mit mindestens 110 Messerstichen getötet und ihn später enthauptet. "Er trifft die Lunge, den Herzbeutel und öffnet den Bauchraum", schilderte Dr. Meiski Teile der Bluttat.