In der Corona-Pandemie
Mini-Version abgelehnt: Stadt Passau genehmigt Haferlfest nicht

20.07.2021 | Stand 21.09.2023, 4:43 Uhr

Dünn besetzt waren die Bänke beim letzten Haferlfest 2019 – aber nicht wegen eines Hygienekonzepts, sondern wegen schlechten Wetters am Samstag. −Foto: Archiv Schlegel

Aus der Sommernachts-Traum: Die Stadt Passau macht den ehrenamtlichen Helfern und Fans des einzigen Volksfests der Ilzstadt einen Strich durch die Rechnung: Auch ein "kleines" Haferlfest genehmigt das Rathaus nicht.

Das teilte die Stadt dem Vorsitzenden des Festkomitees, Markus Rohmann mit. Der hatte mit seinem Team einen Plan ausgearbeitet, wie ein Mini-Haferlfest aussehen könnte: Zwei statt vier Tage, keine Bühne, keine Musik mit Verstärker, sondern nur Blechmusik, kein Rahmenprogramm mit Ilzer Perle, Fischerstechen, Entenrennen usw. Aufgebaut würden Tische mit Abständen nur auf der Löwenmühlstraße (und nicht zusätzlich auf der B388), maximal 1500 Gäste, Hygienekonzept...



Die Staatsregierung hatte vor einer Woche Ersatz für ausgefallene Volksfeste zugelassen mit bis zu 1500 Besuchern. Aber: "Jede Veranstaltung ist als Einzelfall zu beurteilen", heißt es in der Verordnung. Es gebe also keine klaren Eingrenzungen, was als Ersatzveranstaltung gelte und was nicht.

So begründet OB Dupper die Ablehnung

OB Jürgen Dupper begründet die Ablehnung so: "Bei allem Verständnis für den Wunsch nach Festen haben wir entschieden, dass wir aktuell nicht alle Dämme brechen lassen. All das, was der Freistaat in seiner Verordnung klar als zulässig geregelt hat, kann man auch in Passau veranstalten – beispielsweise die Europäischen Wochen, das Eulenspiegel-Zeltfestival oder auch den Betrieb der Gastronomie. Bei allen anderen Themen, wo es einer expliziten Ausnahmegenehmigung durch die Stadt bedürfte, bleiben wir restriktiv. Wir wollen das mühsam Errungene nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Abgesehen davon sollen die arg gebeutelten Gastronomiebetriebe jetzt auch ein gutes Geschäft machen können, schließlich müssen diese davon ihren Lebensunterhalt bestreiten."

Rathaussprecherin Karin Schmeller verweist auf die aktuellen Regelungen: Erlaubt seien kulturelle Veranstaltungen in Gebäuden bis 1000 Personen, kulturelle Veranstaltungen im Freien bis zu 1500 Personen, von denen höchstens 200 stehend ohne festen Sitzplatz mit einem Mindestabstand von 1,5 m und die übrigen nur mit festem Sitzplatz zugelassen werden dürfen.