Psychischer Ausnahmezustand
Mann (56) randaliert mit Stockdegen bei der Traunsteiner Polizei

19.10.2021 | Stand 20.09.2023, 2:41 Uhr

−Foto: Graßl/pnp

Ein 56-jähriger Mann hat am Montagmittag im Landkreis Traunstein in der Öffentlichkeit und in der Polizeiinspektion randaliert. Laut Polizei war er bewaffnet und befand sich in einem psychischen Ausnahmezustand.



Gegen 12.45 Uhr ging über Notruf die Mitteilung ein, dass der Mann bei Verwandten in Surberg randaliert. Er beschädigte hierbei zwei Fahrzeuge, indem er mit einem Spazierstock auf diese einschlug. Ein vollkommen unbeteiligter Landwirt, welcher sich in der Nähe aufhielt, wurde von ihm massiv verbal bedroht. Anschließend entfernte er sich noch vor Eintreffen der Polizei mit einem Taxi.

Während eine Streife der PI Traunstein vor Ort mit der Aufnahme des Vorfalls beschäftigte war, erschien der Mann aus Surberg äußerst aufgebracht und aggressiv auf der Polizeidienststelle in Traunstein und schlug mit einem, auf den ersten Blick normal aussehenden Spazierstock, auf die Glasscheibe, welche den Warteraum vom Wachbereich trennt, ein.

Wartebereich der Polizei wurde abgesperrt

Der Zugang zum Wartebereich wurde daraufhin unverzüglich abgesperrt und Unterstützungskräfte angefordert. Wie im weiteren Verlauf festgestellt werden musste, handelte es sich bei dem Spazierstock um einen sogenannten "Stockdegen".

Trotz des beruhigenden Einwirkens über die Gegensprechanlage beruhigte sich der Mann nicht und er zog einen ca. 45 cm langen Degen aus dem Spazierstock. Er stach mehrfach gegen die Glasscheibe zum Wachbereich und drohte, sowohl mit dem Degen als auch verbal, durch die Glasscheibe bzw. die Eingangstüre den Polizeibeamten.

Das beruhigende Einreden auf den Mann zeigte zwar keine Wirkung, dennoch warf er den Degen auf den Boden, um nun mit den Fäusten zu drohen. Schließlich konnte er in einem günstigen Moment überwältigt werden. Bei der Durchsuchung wurde bei ihm noch ein weiteres Messer aufgefunden.

Bei dem "Stockdegen" handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft sowie dem Landratsamt Traunstein wurde er in ein Bezirkskrankenhaus eingeliefert.

Neben dem Vergehen nach dem Waffengesetz muss er sich nun wegen Sachbeschädigung und Bedrohung verantworten.

− lha