Landshut/Dingolfing/Landau
Landkreis beteiligt sich an den Frauenhaus-Einrichtungen in Landshut

30.06.2020 | Stand 19.09.2023, 6:49 Uhr

Frauenhäuser gewähren körperlich oder seelisch misshandelten oder von Misshandlung bedrohten Frauen und Kindern vorübergehende schützende Unterkunft und beratende Hilfe. −Symbolfoto: dpa

Nicht einmal die Hälfte der vorgesehenen Plätze hat der Landkreis Dingolfing-Landau in den zur Verfügung stehenden Frauenhäusern in Landshut benötigt.

Diese erfreuliche Mitteilung machte Sachgebietsleiter Johann Beck bei der Sitzung des Kreisausschusses im Landratsamt. Von den pauschal bezahlten 40.000 Euro habe man im vergangenen Jahr 21.700 Euro zurückerstattet bekommen.

"Frauenhäuser gewähren körperlich oder seelisch misshandelten oder von Misshandlung bedrohten Frauen und Kindern vorübergehende schützende Unterkunft und beratende Hilfe", informierte Beck. Sie bieten Hilfe zur Selbsthilfe an und versuchen Frauen so zu unterstützen, dass sie eigenverantwortlich eine Entscheidung über ihre Zukunft und die Zukunft ihrer Kinder treffen können. "Frauenhäuser sind notwendige Institutionen", stellte Beck klar und erhielt dabei auch die Zustimmung von Landrat Werner Bumeder sowie der Kreisräte im Ausschuss.

Die beiden Frauenhäuser in Landshut decken Bedarf

Die beiden Frauenhäuser in Landshut decken den Bedarf für die Landkreise Dingolfing-Landau, Landshut, Rottal-Inn und Stadt Landshut. Die Finanzierung erfolge laut Beck über die beteiligten Kommunen nach der tatsächlichen Belegung unter Einbeziehung eines Personalkostenzuschusses vom Freistaat Bayern, Mieteinnahmen und einem Trägeranteil.

Der Kreisausschuss des Landkreises hat im Jahr 1991 erstmals eine Beteiligung an den Frauenhäusern beschlossen. Rechnerisch stehen dem Landkreis zwei Plätze in Landshut zur Verfügung. Dort gibt es ein Frauenhaus der Caritas und eines der AWO, die jeweils fünf Frauenplätze und sieben Plätze für Kinder bereithalten. "Die wichtigsten Aufgaben sind der Schutz der Frauen und Kinder vor Gewalt, Bedrohung und Verfolgung", erklärte Beck. Hinzu kommen die Stärkung des Selbstwertgefühles hin zu einem gewaltfreien und selbstbestimmten Leben. Immer wichtiger werde die Betreuung auch nach dem Aufenthalt im Frauenhaus.

Der Landkreis Dingolfing-Landau zahlt jährlich für jedes Frauenhaus im Frühjahr einen Betrag von 20.000 Euro. Nach erfolgter Spitzabrechnung (Belegungstage je Person aus unserem Landkreis) erfolgte für das Jahr 2018 im Jahr 2019 eine Rückerstattung in Höhe von 12.300 von der Caritas und 9400 vom AWO Frauenhaus. "Im Jahr zuvor erhielten wir etwa 20.000 Euro von beiden Frauenhäusern zurück", berichtete Beck.

Jährlich 20.000 Euro je Frauenhaus als Finanzierung gezahlt

Seit 1991 gebe es zu den Verträgen inzwischen einige Zusatzvereinbarungen, so dass jetzt eine neue Vereinbarung beschlossen werden sollte, die aber am bisherigen Vertrag nichts ändern werde. Daher stimmten alle Kreisräte für diese Vereinbarung. Für den Landkreis Dingolfing-Landau ändert sich an der Finanzierung und Abrechnung nichts. Es sollen weiterhin jährlich 20.000 Euro je Frauenhaus als Finanzierung gezahlt werden und nach Spitzabrechnung abgerechnet werden.

Beide Häuser wollen sich neu ausrichten. So berichtete Beck, dass die Caritas eine "Second Stage Einrichtung" plane, also eine Übergangsmöglichkeit für Frauen, die das Frauenhaus verlassen können, weil sie nicht mehr bedroht sind, jedoch nicht in die ursprüngliche Unterkunft zurück wollen oder können und auf dem freien Wohnungsmarkt keine Wohnung finden. "Diese Second Stage Einrichtung wird durch den Freistaat Bayern mit einer Million Euro gefördert und soll vorläufig nur ein Probeobjekt für die Dauer von zweieinhalb Jahren sein", informierte Beck. Sollte sich die Verweildauer von Frauen aus unserem Landkreis nicht erhöhen, kann diese "Second Stage" Einrichtung aus den Rückerstattungen der Frauenhäuser finanziert werden, glaubt Beck.

Zudem informierte der Sachgebietsleiter, dass die AWO überlege, sein Haus zu erweitern.