Die "ambulante Kur" in anerkannten Kurorten wird von einer Ermessensleistung wohl wieder eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Nach PNP-Infos soll es im Sommer so weit sein.
So steht es im neuen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG). Schon ab Juni könnte es wieder losgehen, mit der Kur auf Rezept, die 1998 – verbunden mit einem großen Aufschrei der Kurorte in Deutschland – von der Liste der Pflichtleistungen geflogen war. Der niederbayerische Bundestagsabgeordnete Max Straubinger (CSU), ein Kämpfer für die Kur auf Rezept, sagte am Donnerstag der Heimatzeitung: "Wenn alles planmäßig abläuft, steht es zum 1. Juni im Bundesgesetzblatt."
Nach Einschätzung von Dr. Johannes Zwick, Mediziner und Aufsichtsratsvorsitzender der Johannesbad AG, wird es Mitte des Jahres so weit sein. "Es gibt noch einige juristische Feinheiten, aber spätestens zum 1. Juli wird die ambulante Badekur wieder eingeführt werden", sagt er stolz. Im Gespräch mit der PNP betont er: "Dafür habe ich zusammen mit dem Bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek und MdL Bernhard Seidenath (CSU) gekämpft – als einziger. Viele würden sich das jetzt wieder gerne zuschreiben."