Ab 11. Oktober
Kostenpflichtige Corona-Tests: Wer sie braucht und wie teuer sie sind

10.10.2021 | Stand 10.10.2021, 19:59 Uhr

Ab 11. Oktober müssen Corona-Tests in den meisten Fällen selbst bezahlt werden. −Foto: dpa

Von Karin Seibold

Ab Montag, den 11. Oktober, müssen Corona-Tests in der Regel selbst bezahlt werden. Gratis bleiben die Tests nur für Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Aber was kostet dann so ein Test?

Wo die Inzidenz länger als drei Tage in Folge über 35 liegt - wie derzeit in allen Städten und Landkreisen in der Region - gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, nur Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen in die Innengastronomie und auf die meisten Veranstaltungen gehen. Wenn der Test aber nicht mehr gratis ist, wird zur Kasse gebeten, wer nicht geimpft ist. Und das kann teuer werden.



Wie teuer, ist derzeit noch unklar. Denn Testzentren und Apotheken dürfen frei über die Preisgestaltung entscheiden. Eine bundeseinheitliche Preisvorgabe ist nicht vorgesehen, einen Preisdeckel wird es nicht geben.

Bis zu 35 Euro für einen Schnelltest, 69 für einen PCR-Test

Der Bayerische Hausärzteverband geht derzeit von bis zu 35 Euro für einen Schnelltest aus. Künftig könnte das womöglich auf Preise zwischen 12 und 20 Euro sinken. Der Bund zahlt derzeit 11,50 Euro für einen Schnelltest und rund 43 Euro für einen PCR-Test. Eine Auswertung des ADAC zeigt, dass ein PCR-Test am Frankfurter Flughafen 69 Euro kostet. Will man das Ergebnis in 35 Minuten haben, würden schon 279 Euro fällig. Und, weil immer mehr Testzentren schließen, könnte es sein, dass die Preise steigen.

Für diese Personengruppen bleiben Corona-Tests kostenlos

Ausgenommen von der Zahlpflicht für Tests sind ab 11. Oktober bis 31. Dezember noch Kinder von 12 bis 17 Jahren sowie Schwangere und Stillende. Sie können mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen lassen. Auch Besucher und Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Menschen, die sich wegen Symptomen auf Corona testen lassen, gehören zu den Ausnahmen.

Nicht bezahlen müssen weiterhin Kinder unter 12 Jahren, Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, Menschen, die zum Beenden der Quarantäne einen Test brauchen, Teilnehmer einer Corona-Wirksamkeitsstudie und genesene Personen, deren Corona-Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Damit diese Menschen die Schnelltests weiterhin kostenlos bekommen, wird ein Personalausweis benötigt.