Pandemie
"Kleiner Grenzverkehr" wegen Corona ausgesetzt: Das gilt momentan

11.12.2020 | Stand 21.09.2023, 7:08 Uhr

−Symbolbild: Armin Weigel

Der "kleine Grenzverkehr" ist ausgesetzt. Was aktuell (Stand: 11. Dezember) gilt, lesen Sie hier:

Am 6. Dezember gab Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bekannt, dass der "kleine Grenzverkehr" zwischen Österreich und Bayern ab dem 9. Dezember ausgesetzt wird. Somit ist es nicht mehr möglich, bis zu 24 Stunden test- und quarantänefrei nach Österreich oder von Österreich nach Deutschland zu reisen. Davon ausgenommen sind Grenzpendler sowie Schüler und Personen, die Verwandte ersten Grades oder den Lebens- bzw. Ehepartner besuchen.

Laut der bayerischen Einreisequarantäneverordnung ist beim Besuch der Verwandten oder Lebenspartner keine Quarantäne und auch kein negativer Coronatest verpflichtend, solange der Aufenthalt kürzer als 72 Stunden ist.

Ab dem 19. Dezember will Österreich die Einreise noch weiter erschweren. Einreisende aus einem Land mit einer 14-Tage-Inzidenz von mehr als 100 pro 100.000 Einwohner müssen dann verpflichtend für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten wird erst nach fünf Tagen möglich sein. Die Regelung soll bis zum 10. Januar gelten.

− pnp