Berchtesgadener Land
Kinder dürfen sich frei testen – Keine Hoffnung für Mutter

Quarantänebestimmungen geändert – Regelung gilt nicht für Erwachsene

13.09.2021 | Stand 13.09.2021, 17:27 Uhr

Kinder können sich nach fünf Tage frei testen, für Erwachsene gilt die Regelung allerdings nicht. −Foto: dpa

Das Landratsamt hat am Montagnachmittag darüber informiert, dass das Staatsministerium für Gesundheit anlässlich des Schulbeginns am heutigen Dienstag kurzfristig die Quarantänebestimmungen geändert hat. Demnach kann diese dann frühzeitig beendet werden, wenn der enge Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall mindestens fünf Tage zurückliegt – unabhängig davon, ob dieser Kontakt innerhalb oder außerhalb einer Schule oder Kindertageseinrichtung zustande kam.

Voraussetzungen sind, dass während der Quarantäne keine für Covid-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind und ein frühestens fünf Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführter Test – PCR- oder Antigentest durch medizinische Fachkräfte oder vergleichbare, geschulte Personen durchgeführt – ein negatives Testergebnis zeigt. Die Quarantäne endet mit dem Vorliegen des negativen Testergebnisses, sofern nicht die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einzelfall eine abweichende Entscheidung trifft. Die Regelung gilt ab dem Beginn des neuen Schuljahres.

Abweichend vom durch das Gesundheitsamt ausgestellten Quarantänebescheid, kann die Quarantäne somit bereits nach fünf Tagen beendet werden, wenn dem Gesundheitsamt ein durchgeführtes negatives Testergebnis vorgelegt wird. Dadurch kann ein Schul- oder Kita-Besuch bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen bereits zu Beginn des Schuljahres ermöglicht werden. Betroffene können ihren negativen Testnachweis direkt per E-Mail an gesundheitsamt@lra-bgl.de an das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land übermitteln.

Wie Pressesprecherin Alexandra Rothenbuchner auf Nachfrage der Heimatzeitung erklärte, gilt die Regelung bis auf Weiteres allerdings ausdrücklich nur für Kinder. Erwachsene können sich also weiterhin nicht aus der Quarantäne frei testen. Davon betroffen ist auch die junge Mutter aus dem nördlichen Landkreis, über die wir jüngst berichteten und deren Fall insbesondere in den sozialen Medien für viel Aufmerksamkeit sorgte. Als Ungeimpfte muss sie trotz eines negativen PCR-Tests 14 Tage in Quarantäne bleiben und verpasst deshalb auch den ersten Schultag ihres Kindes.

− red/fre