So manche Eltern staunten angesichts der Post in den vergangenen Tagen: Ein Brief mit Berechtigungsscheinen für vergünstigte FFP2-Masken. Ausgestellt waren diese aber oft auf gesunde Kinder. Wie kann das sein?
"Berechtigungsschein [...] für 6 Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung zur Abholung in einer Apotheke. Eigenbeteiligung: 2,00 Euro" ist auf den kleinen rechteckigen gelben Scheinen zu lesen. Was steckt dahinter?
Das steckt hinter den Bund-Gutscheinen
Zunächst: Der Bund hatte die Ausgabe der FFP2-Masken für diesen Winter für Menschen mit besonders hohem Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe beschlossen. In einem ersten Schritt im Dezember sollten Betroffene drei Masken gratis in der Apotheke holen können. Dann sollte die Bundesdruckerei fälschungssichere Gutscheine für zwölf weitere Masken an die Krankenkassen verschicken. Ab 1. Januar sollten die bei den Versicherten ankommen.
Versand verlief schleppend
Doch Mitte Januar erklärte der Deutsche Apothekerverband, der Versand laufe schleppend. Krankenkassen erklärten, die Bundesdruckerei habe bisher erst einen Bruchteil der Scheine geliefert. Die Techniker-Krankenkasse etwa versandte nach eigenen Angaben bis Mitte Januar nur etwa 20 Prozent der Gutscheine.
Statt bei Älteren und chronisch Kranken landeten diese Gutscheine aber dann auch noch oft bei Kindern oder Menschen, die sich nicht zur Risikogruppe zählen. Wie konnte das passieren?
Mit Bundesadler und allem Schnickeschnack: Heute hat mein Sohn Post von der Bundesregierung erhalten. Darin: Gutscheine für FFP2-Masken, wie sie Risikogruppen bekommen. Der Bengel ist 7 Jahre alt und (abgesehen von vorpubertären Allüren) frei von Gebrechen. Läuft. pic.twitter.com/FS1kaCrUPA — Olaf Gersemann (@OlafGersemann) January 23, 2021
Was steckt hinter der Verwechslung?
Mein 8jähriger Sohn hat Post von der Bundesregierung bekommen. Das Namensorakel gibt es offenbar wirklich. Die Krankenkasse scheint zwar den zeitlosen Namen meines Sohnes zu kennen, aber nicht sein Geburtsdatum. Mein Sohn findet es lustig. Mir vergeht ein bisschen das Lachen. pic.twitter.com/AkA4X7H22Z — Anousch (@Anousch) January 22, 2021
Eine These, die sich hartnäckig hält, ist die eines "Namensorakels". Zahlreiche Eltern berichten, ihre Kinder, die Gutscheine erhalten haben, hätten einen Namen, den auch viele Ältere tragen. Schwierige Zeiten für kleine Friedrichs, Pauls und Leonhards. Eine andere Theorie: Haben die zuständigen Behörden nur die letzten zwei Ziffern des Geburtsjahres ausgewertet? So käme ein 2015 geborenes Kind an eine Maske, weil das System denkt, es sei 1915 geboren - und damit mindestens 105 Jahre alt.
Leute, alles wird gut, meine heute(!) zweijährige Tochter hat eben ihre Berechtigungsscheine für die ihr zustehenden 12 FFP2 Masken bekommen! pic.twitter.com/yrOh1CEdPq — Atro (@patiententeil) January 20, 2021
Das sagen Krankenkassen und Bundesregierung
Die Krankenkassen lassen auf diesen Vorwurf hin verlauten, man halte sich an die Vorgaben der Bundesregierung. Die wiederum sagt etwa gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung, man habe die Daten schon im Dezember von den Krankenkassen bekommen.
Ein Hinweis allerdings gab es noch vonseiten der Krankenkassen: In Bewertungen der Risikogruppe würden auch die Atteste der vergangenen Monate einfließen - etwa wegen Asthma. "Es könne aber vereinzelt auch zu Fehlern gekommen sein", zitiert die Thüringer Allgemeine. - red/dpa