Sonst für Alte und Vorerkrankte
Kinder als "Risikopatienten": Verwirrung um FFP2-Gutscheine

27.01.2021 | Stand 20.09.2023, 4:49 Uhr

Solche Berechtigungsscheine landeten nun zahlreich bei Kindern. −Foto: Tobias Grießer

So manche Eltern staunten angesichts der Post in den vergangenen Tagen: Ein Brief mit Berechtigungsscheinen für vergünstigte FFP2-Masken. Ausgestellt waren diese aber oft auf gesunde Kinder. Wie kann das sein?

"Berechtigungsschein [...] für 6 Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung zur Abholung in einer Apotheke. Eigenbeteiligung: 2,00 Euro" ist auf den kleinen rechteckigen gelben Scheinen zu lesen. Was steckt dahinter?

Das steckt hinter den Bund-Gutscheinen

Zunächst: Der Bund hatte die Ausgabe der FFP2-Masken für diesen Winter für Menschen mit besonders hohem Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe beschlossen. In einem ersten Schritt im Dezember sollten Betroffene drei Masken gratis in der Apotheke holen können. Dann sollte die Bundesdruckerei fälschungssichere Gutscheine für zwölf weitere Masken an die Krankenkassen verschicken. Ab 1. Januar sollten die bei den Versicherten ankommen.

Versand verlief schleppend

Doch Mitte Januar erklärte der Deutsche Apothekerverband, der Versand laufe schleppend. Krankenkassen erklärten, die Bundesdruckerei habe bisher erst einen Bruchteil der Scheine geliefert. Die Techniker-Krankenkasse etwa versandte nach eigenen Angaben bis Mitte Januar nur etwa 20 Prozent der Gutscheine.

Statt bei Älteren und chronisch Kranken landeten diese Gutscheine aber dann auch noch oft bei Kindern oder Menschen, die sich nicht zur Risikogruppe zählen. Wie konnte das passieren?





Was steckt hinter der Verwechslung?




Eine These, die sich hartnäckig hält, ist die eines "Namensorakels". Zahlreiche Eltern berichten, ihre Kinder, die Gutscheine erhalten haben, hätten einen Namen, den auch viele Ältere tragen. Schwierige Zeiten für kleine Friedrichs, Pauls und Leonhards. Eine andere Theorie: Haben die zuständigen Behörden nur die letzten zwei Ziffern des Geburtsjahres ausgewertet? So käme ein 2015 geborenes Kind an eine Maske, weil das System denkt, es sei 1915 geboren - und damit mindestens 105 Jahre alt.



Das sagen Krankenkassen und Bundesregierung

Die Krankenkassen lassen auf diesen Vorwurf hin verlauten, man halte sich an die Vorgaben der Bundesregierung. Die wiederum sagt etwa gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung, man habe die Daten schon im Dezember von den Krankenkassen bekommen.

Ein Hinweis allerdings gab es noch vonseiten der Krankenkassen: In Bewertungen der Risikogruppe würden auch die Atteste der vergangenen Monate einfließen - etwa wegen Asthma. "Es könne aber vereinzelt auch zu Fehlern gekommen sein", zitiert die Thüringer Allgemeine. - red/dpa