Pfarrkirchen
Keine Gottesdienste mehr – Kirchen bleiben geöffnet

18.03.2020 | Stand 25.10.2023, 11:02 Uhr

Die Corona-Krise hat auch enorme Auswirkungen auf das kirchliche Leben. Trotz zahlreicher Einschränkungen bleiben die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet. −Foto: Schön

Die Ausrufung des Katastrophenfalls in Folge von Corona fordert auch Einschränkungen im kirchlichen Leben. Alle öffentlichen Feiern der Heiligen Messe, andere gottesdienstliche Feiern und kirchliche Veranstaltungen müssen abgesagt werden und bis auf Weiteres unterbleiben, wie das Bistum Passau mitteilt.

Bischof Stefan Oster bittet alle Gläubigen, diese "schmerzlichen, aber notwendigen Maßnahmen mitzutragen – als Ausdruck unserer gemeinsamen Verantwortung und Solidarität in unserer Gesellschaft und mit besonderer Rücksicht auf die am meisten Gefährdeten." Gleichzeitig lädt der Bischof die Gläubigen ein, täglich mit ihm zusammen ein Gesätz des Rosenkranzes zu beten – also ein Vater Unser und zehn Ave Maria – und dabei besonders an die Kranken, Angehörigen, Pflegenden und Ärzte zu denken. Jeden Tag sollen im Bistum um 15 Uhr für einige Minuten die Glocken läuten, um an dieses Gebet zu erinnern.

Die neue Regelungen•Die öffentliche Kar- und Osterliturgie ist abgesagt. Für familiäre Hausfeiern werden noch Gestaltungsvorschläge, Texte und Handreichungen vorbereitet. Bischof Oster wird Kar- und Ostergottesdienste halten, die live übertragen werden sollen. Entsprechende Programmhinweise im Bereich der Diözese Passau finden man unter www.bistum-passau.de.

•Alle Gottesdienste und sonstige kirchliche Veranstaltungen in der Diözese Passau werden ab sofort entsprechend dem staatlichen Veranstaltungsverbot zunächst bis einschließlich 19. April abgesagt.

•Firmungen und Erstkommunionfeiern werden bis auf Weiteres verschoben. Auch Taufen und Trauungen sind zu verschieben. In dringlichsten Ausnahmesituationen kann das Taufsakrament im engsten Familienkreis gespendet werden.

•Die Kirchenräume bleiben geöffnet und stehen den Gläubigen für das persönliche und private Gebet zur Verfügung.

•Selbstverständlich bleibt die seelsorgerische Grundversorgung insbesondere mit der Spendung der Sakramente der Krankenkommunion und der Krankensalbung unter Beachtung der behördlichen Maßgaben insbesondere zur Hygiene aufrechterhalten.

• Auch der Dienst der Notfallseelsorge bleibt gewährleistet.

•Bei Bestattungen findet kein Requiem (Trauergottesdienst), sondern ausschließlich eine private, auf den Familienkreis beschränkte Trauerzeremonie am Friedhof statt. Hierfür ist der für das Triduum geltende Bestattungsritus zur Anwendung zu bringen.

•Pastorale Mitarbeiter sollen in den Pfarreien verstärkt als Ansprechpartner für seelsorgerische Belange zur Verfügung stehen. Die telefonische Erreichbarkeit für pastorale Belange ist in den Pfarreien umfassend, gegebenenfalls durch technische Hilfsmittel (z.B. Rufumleitung) sicherzustellen. Gegebenenfalls sollen hierzu vor Ort Schichtpläne vereinbart werden.

Mehr dazu lesen Sie am 18. März im Rottaler Anzeiger und in der Passauer Neuen Presse (Pfarrkirchen/Simbach).