Die früher gern als Badekur bezeichnete ambulante Vorsorgeleistung soll wieder in den Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.
Wie das Bundesgesundheitsministerium auf PNP-Anfrage mitteilt, befinde sich aktuell ein entsprechender Gesetzentwurf in Arbeit. Derzeit entscheiden die Krankenkassen nach eigenem Ermessen, ob ein Patient eine ambulante Vorsorgeleistung genehmigt bekommt.
Der Bayerische Heilbäderverband unterstützt die Initiative grundsätzlich. Der Sozialverband VdK Deutschland sieht eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft. "So setzen wir früher an, damit sich die Gesundheit der Versicherten gar nicht erst verschlechtern kann", sagt Präsidentin Verena Bentele gegenüber der PNP.