Altötting
Jetzt ist der Landkreis Altötting offiziell Corona-Hotspot

Seit Sonntag greifen die Regelungen der "roten Ampel"

07.11.2021 | Stand 22.09.2023, 0:40 Uhr

−Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa

Es ist gekommen, wie es am Freitag abzusehen war: Angesichts der nach wie vor steigenden Inzidenz und der hohen Klinikauslastung ist der Landkreis Altötting nunmehr als Hotspot eingestuft, die Corona-Ampel ist auf Rot umgesprungen, es gelten strengere Regeln. Dass es sich so entwickeln würde, war klar, abzuwarten blieb aber die neue Infektionsschutzverordnung. Diese wurde am Samstag fertig, umgehend stellte das Landratsamt daraufhin fest, dass der Landkreis ein solcher Hotspot ist, in der Folge greifen seit Sonntag die schärferen Regeln.

In der Mitteilung des Landratsamtes vom Samstag wird die entsprechende Datengrundlage genannt. Die Belegung der verfügbaren Intensivbetten im Bereich der Integrierten Leitstelle Traunstein (Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf und Traunstein) lag am 6. November bei 88 Prozent – der Schwellenwert für die Einstufung als Hotspot liegt bei 80 Prozent. Ebenso lag die 7-Tage-Inzidenz mit einem Wert von 478,3 deutlich über dem maßgeblichen Wert von 300 – und sie ist mit der Statusmeldung vom Sonntag sogar noch einmal leicht auf 479,2 gestiegen. Aus diesem Grund greift seit Sonntag die sogenannte Hotspotregelung.

3G am Arbeitsplatz: In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten dürfen Beschäftigte, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben, zu geschlossenen Räumen nur Zutritt erhalten, wenn sie geimpft oder genesen sind oder an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen Testnachweis verfügen. Ausgenommen hiervon ist der Handel, der öffentliche Personennah- und -fernverkehr sowie die Schülerbeförderung.

3G wird zu 2G: Zugang zu Einrichtungen (zum Beispiel Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen), Veranstaltungen etc. in geschlossenen Räumen haben nur Besucher, die geimpft oder genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtliche Tätige mit Kundenkontakt, die weder geimpft noch genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis aufgrund eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der so genannten Nukleinsäureamplifikationstechnik verfügen.

Davon ausgenommen sind Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie Anbieter körpernaher Dienstleistungen, die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind – hier gilt 3G-plus. Davon ausgenommen sind außerdem Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin 3G.

Die bereits seit 1. November bestehende Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard in Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt fort. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Sobald entweder die Belegung der verfügbaren Intensivbetten im Bereich der integrierten Leitstelle Traunstein unter 80 Prozent liegt oder eine 7-Tage-Inzidenz von 300 im Landkreis Altötting an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschritten wurde, gibt das Landratsamt dies unverzüglich amtlich bekannt. In diesem Fall entfallen die dargelegten Maßnahmen am nächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag, soweit sie nicht aufgrund einer landesweit erhöhten Krankenhauseinweisung oder einer landesweit (stark) erhöhten Intensivbettenbelegung fortgelten.

− red