Heimliche Beziehung
In Häftling verliebt und ihn später in Wohnung aufgenommen: Gefängniswärterin entlassen

26.10.2022 | Stand 26.10.2022, 13:25 Uhr

Eine Justizvollzugsangestellte hatte sich in einen Gefängnisinsassen verliebt und den Mann später in ihre Wohnung aufgenommen. −Symbolbild: dpa

Eine Berliner Gefängniswärterin in der Probezeit ist zu Recht entlassen worden, weil sie eine heimliche Liebesbeziehung zu einem Häftling einging und den Mann später in ihre Wohnung aufnahm. Das Verwaltungsgericht wies eine Klage der Frau ab.



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Wie am Mittwoch bekannt wurde, hatte die Justizvollzugsbeamtin in ihrer Probezeit die Liebesbeziehung zu dem Gefangenen begonnen, dies aber gegenüber der Gefängnisleitung verheimlicht. Später nahm sie den Mann in ihre Wohnung auf. Dann wurde die verheimlichte Beziehung bekannt und die Frau entlassen.

Ob der Mann beim Einzug in die Wohnung bereits aus dem Gefängnis entlassen oder ein sogenannter Freigänger war, teilte das Gericht nicht mit. Für die Entscheidung habe das keine Rolle gespielt.

Entlassene forderte stattdessen Umsetzung in anderen Bereich

Die Justizvollzugsbeamtin klagte mit der Begründung, dass ihr Fehlverhalten nicht wieder vorkommen werde. Sie forderte statt der Entlassung eine Verlängerung der Probezeit oder eine Umsetzung in einen anderen Bereich.

Das Gericht bestätigte die Entlassung, weil die Dienstbehörde zu Recht davon ausgegangen sei, dass die Frau ihre Pflichten verletzt habe und das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört sei. Die Vorschriften für die Gefängnisse verpflichteten die Justizbeamten gegenüber Gefangenen und Entlassenen zur Zurückhaltung. Die Justizbeamtin hätte die Beziehung auch nicht verheimlichen dürfen, zudem schädige sie das Ansehen des Strafvollzugs und der dort tätigen Beamten.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

− dpa