München
Husten und Schnupfen: Diese Corona-Regel gilt an Schulen in Bayern

16.07.2020 | Stand 21.09.2023, 6:11 Uhr

Erkältungen können auch ganz unabhängig einer Corona-Infektion auftreten. Trotzdem ist für Schüler eine häusliche Isolation vorgeschrieben. −Symbolbild: dpa

Für viele Schüler ist ein leichter Husten oder Schnupfen eigentlich kein Grund, dem Unterricht fernzubleiben. Doch seit Corona hat sich die Situation grundlegend verändert.

Beim Auftreten von Erkältungssymptomen oder anderen Anzeichen, die auf eine Corona-Erkrankung hindeuten, sei das Kind sofort zu isolieren, heißt es seitens des bayerischen Kultusministeriums. Sollten die Symptome während des Unterrichts auftreten, sei sofort die Schulleitung zu informieren. "Unsere Schulen ergreifen auf Basis der ihnen vorgegebenen detaillierten Hygienepläne vielfältige Maßnahmen, um den Infektionsschutz zu gewährleisten", sagt eine Sprecherin des Kultusministeriums auf Anfrage der Passauer Neuen Presse.

Kinder sofort von Mitschülern trennen

So sind noch minderjährige Schüler sofort vor Ort von den Mitschülern zu trennen, bis die Eltern das erkrankte Kind abholen. Die Eltern werden dann angewiesen, ihr Kind häuslich zu isolieren und sich umgehend mit einem Arzt in Verbindung zu setzen. Volljährige Schüler müssen das Schulgebäude beim Auftreten einer Erkältung sofort verlassen. Auch für sie gelten die häusliche Isolation und das Abklären der Krankheit mit einem Arzt.

Erst mit ärztlicher Bestätigung wieder zurück in den Unterricht

Die Schüler dürfen erst wieder am Unterricht teilnehmen, "wenn eine Bestätigung des Arztes oder des Gesundheitsamtes vorliegt, dass sie bzw. er untersucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen wurde." Schüler, die einer Risikogruppe angehören, brauchen übrigens kein ärztliches Attest, um dem Unterricht fernzubleiben. "In jedem Fall ist es Aufgabe der Schule, die Schülerin oder den Schüler auf geeignete Weise mit Lernangeboten zu versorgen, Aufgabe der Schülerin oder des Schülers, diese Angebote auch wahrzunehmen, und Aufgabe der Erziehungsberechtigten, dies zu unterstützen", informiert das Kultusministerium.

Für den Herbst "genaue Hygienevorgaben" für Schulen

Ob es beim Auftreten von Verdachtsfällen eine Freistellung der Eltern zur Betreuung gibt, "liegt in der Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnis des Ministeriums für Arbeit, Familie und Soziales." Im Hinblick auf die Situation im Herbst, wenn wieder vermehrt Erkältungen bei Schülern – unabhängig von Corona – auftreten werden, gibt das Kultusministerium zur Auskunft: "Was das Vorgehen im neuen Schuljahr 2020/2021 betrifft, so stehen wir hierzu in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Selbstverständlich haben wir das Infektionsgeschehen dabei immer im Blick. So wird es genaue Hygienevorgaben für unsere Schulen geben, die der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens Rechnung tragen."