Lebensmittel
Herkunftskennzeichnung: Das soll sich künftig bei Fleisch an der Theke ändern

03.10.2022 | Stand 03.10.2022, 17:03 Uhr

Schweinefleisch und Rindfleisch liegen in einer Fleischtheke in einem Supermarkt. −Foto: Jan Woitas/dpa

Die Bundesregierung will die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung bei Fleisch auch auf unverpackte Ware ausweiten.



Damit Verbraucher auch bei loser Ware erfahren, in welchem Land das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde, bereite das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft „einen Legislativvorschlag vor, in dem die bereits geltenden Regeln auf nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgeweitet werden“, sagte eine Ministeriumssprecherin am Samstag. Zuvor hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ darüber berichtet.

Auch beim Metzger

„Das betrifft somit unverarbeitetes Fleisch, das in der Fleischtheke angeboten wird, zum Beispiel beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt“, sagte die Sprecherin weiter.

Derzeit besteht eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung nur bei vorverpacktem Fleisch. Das Ministerium hoffe auf eine europäische Regelung und habe beim letzten EU-Agrar- und Fischereirat Ende September Druck gemacht, dass die Europäische Kommission den angekündigten Entwurf zur Erweiterung der Herkunftskennzeichnung zeitnah vorlege, sagte die Sprecherin.

− dpa