Wegen Abriss des Pfarrhauses
Gumppenberg-Erben führen Klage gegen Bistum weiter

02.10.2021 | Stand 02.10.2021, 6:57 Uhr

Dietrich Freiherr von Gumppenberg zeigt alte Verträge mit dem Bistum Regensburg. Die Erben des im April 2021 gerstorbenen, früheren FDP-Politikers wollen dessen Klage gegen das Bistum Regensburg fortsetzen. −Archivbild: Armin Weigel/dpa

Nach dem Tod des früheren FDP-Politikers Dietrich Freiherr von Gumppenberg wollen dessen Erben die Klage gegen das Bistum Regensburg fortführen.

Das habe die Erbengemeinschaft jüngst beim Landgericht Landshut erklärt, sagte Anwalt Sebastian Lommer. Auslöser des Rechtsstreits war der Abriss des Pfarrhauses in Gumppenbergs niederbayerischem Wohnort Bayerbach bei Ergoldsbach.

Der 79-Jährige warf dem Bistum Vertragsbruch vor und verwies auf eine 1830 zwischen seinen Vorfahren und der Kirche getroffene Vereinbarung. Laut der habe die Familie der Kirche unentgeltlich rund 8000 Quadratmeter Grund und Baumaterial für ein Gotteshaus sowie für den Friedhof und das Pfarrhaus zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug sollten Pfarrstelle und Pfarrhaus „auf ewiglich“ erhalten bleiben oder das Grundstück an die Familie rückübertragen werden.

Laut Bistum sind Stiftungsziele erfüllt

Das Bistum weist die Vorwürfe zurück und argumentierte, Bayerbach werde über die Pfarrgemeinschaft mit Ergoldsbach weiterhin von einem Pfarrer betreut – bei dem Neubau handele es sich um ein Pfarr- und Jugendheim. Die Stiftungsziele seien erfüllt, weil es den damaligen Stiftern darum gegangen sei, die Seelsorge in Bayerbach zu stärken sowie die Schul- und Jugendbildung zu fördern.

Gumppenberg hatte 2020 den schon begonnenen Neubau per einstweiliger Verfügung stoppen wollen - ohne Erfolg. Vor dem Landgericht Landshut war sein Antrag abgewiesen worden. Inzwischen steht der Bau. Kurz vor seinem Unfalltod Ende April erweiterte der 79-Jährige seine bereits eingereichte Klage. Zweck: Falls das Grundstück an die Familie zurückfallen sollte, soll diese nicht den Neubau ablösen müssen.

Lommer wie auch ein Gerichtssprecher teilten mit, dass das Bistum nun Gelegenheit habe, zur Klageerweiterung Stellung zu nehmen.

− dpa