Oberfranken
Getötetes Ehepaar: Jetzt auch 16-jährige Tochter in Haft

22.02.2022 | Stand 22.02.2022, 18:14 Uhr

Abgesperrter Tatort: In dem Einfamilienhaus in Mistelbach ereignete sich die Bluttat, für die nun auch die Tochter als verdächtig gilt. −Foto: dpa

Nach dem Mord an einem Ehepaar in Oberfranken ist nun auch die 16-jährige Tochter als Verdächtige in Untersuchungshaft. Kurz nach der Tat im Januar war bereits deren 18-jähriger Freunde festgenommen worden.



Es war ein schauriges Bild, das sich den Beamten im Keller des Einfamilienhauses in Mistelbach (Oberfranken) bot. Dort fanden sie, nachdem sie von Anwohnern aufgrund von Hilferufen alarmiert worden waren, die blutüberströmten Leichen eines 51-jährigen Kinderarztes und seiner 47-jährigen Ehefrau. Offensichtliche Todesursache: Mehrer Stichverletzungen in beiden Körpern.

Was dem Fall zusätzliche Dramatik verleiht: Die vier minderjährigen Kinder des Paares befanden sich ebenfalls im Haus, wurden sofort psychologisch betreut. Schnell erhärtete sich der Verdacht, der 18-jährige Freund der ältesten Tochter hätte das Paar ermordet. Ein Großaufgebot fahndete nach dem Verdächtigen, der sich schließlich am frühen morgen selbst der Polizei stellte und seitdem in Untersuchungshaft sitzt.

Haftbefehl gegen älteste Tochter

Nun erließ der zuständige Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth auch einen Haftbefehl gegen die 16-jährige Tochter des Paares. Im Zuge der Ermittlungen hatte sich der Verdacht erhärtet, dass das Mädel Mittäterin beim Mord an den Eltern gewesen ist.

Demnach soll das junge Paar gemeinsam den Tatentschluss gefasst haben, die Eheleute zu töten. Zwar soll der junge Mann die Tat aktiv ausgeführt haben, das Mädchen soll ihm aber bewusst die ungehinderte Ausführung ermöglicht haben, und habe damit "einen aktiven Beitrag zum Tötungsdelikt geleistet zu haben", wie es in der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberfranken heißt. Das Motiv dürfte wohl in familiären Streitigkeiten zu suchen sein.

Der Ermittlungsrichter ordnete nun wegen des Verdachts des Mordes in zwei Fällen die Untersuchungshaft für die junge Frau an. Sie befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt.

"Besonders schützenswürdiges Persönlichkeitsinteresse"

Wie es weiter in der Mitteilung heißt, habe das Mädchen aufgrund seines Alters ein "besonders schützenswürdiges Persönlichkeitsinteresse." Aus diesem Grund würden keine weitere Auskünfte zur Person oder dem Motiv durch Polizei und Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

− lai