Geburtstagskind nicht geimpft
Gericht lehnt 3G- statt 2G-Regelung für 30. Geburtstag ab

13.11.2021 | Stand 21.09.2023, 3:25 Uhr

−Foto: Symbolfoto dpa

Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag abgelehnt, einen 30. Geburtstag mit 39 Gästen unter 3G- statt 2G-Bedingungen feiern zu dürfen.

Die Verfügung der Region Hannover, die bei Treffen ab 25 Menschen eine 2G-Regelung vorsehe, sei angemessen, teilte das Gericht am Freitag zu einem Beschluss vom gleichen Tag mit (Az. 15 B 6087/21). Der Kläger habe am 13. November in Hannover mit insgesamt 39 Gästen unter 3G-Bedingungen feiern wollen, weil er selbst und fünf Gäste weder gegen Covid-19 geimpft noch genesen seien.

Bei über 25 herrscht 2G-Pflicht

Die Allgemeinverfügung der Region Hannover sehe allerdings seit dem 12. November vor, dass Zusammenkünfte ab 25 Menschen in geschlossenen Räumen nur bei Vorlage eines 2G-Nachweises erlaubt seien. Der Kläger habe erreichen wollen, dass die Geburtstagsfeier ohne die zusätzliche Einschränkung stattfinden könne. Er habe geltend gemacht, dass die Maßnahme nicht zum Infektionsschutz beitrage, auch Geimpfte und Genesene könnten das Virus weiter verbreiten.

Die Kammer folgte dem allerdings nicht: Eine 2G-Regelung biete im Vergleich zu einer 3G-Regelung "erwiesenermaßen einen höheren Infektionsschutz". Unter 3G-Bedingungen sei das Risiko auch nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts höher, weil falsch-negativ getestete Personen das Virus leichter verbreiten könnten. Gleichzeitig könne jeder und jede frei entscheiden, sich impfen zu lassen und damit Einschränkungen durch eine 2G-Regelung zu entgehen.

Gegen die Entscheidung könne am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

− dpa