Wittibreut
Gemeinderat beschließt Erhöhung der Kanalgebühren

28.10.2020 | Stand 19.09.2023, 6:21 Uhr
Alban Friedlmeier

Im September informierten sich die Gemeinderäte über den Stand und die Zukunft der Abwasserentsorgung in der Gemeinde Wittibreut. −Foto: Archiv A. Friedlmeier

Umfassend beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit dem Thema Kanalisation und speziell mit der Gebührenordnung für die Entwässerung in der Gemeinde Wittibreut für den Zeitraum von 2020 bis Ende 2021.

Wegen dem Bau der Kläranlage Ulbering II, die bis 31. Dezember 2021 fertig gestellt werden muss, ist für den Zeitraum nach 2021 ohnehin eine Neuberechnung nötig. Bürgermeisterin Christine Moser wies darauf hin, dass die aktuelle Neuberechnung der Beiträge und Gebühren für die Anpassung der Satzungen dringend nötig sei.

Die Kläranlage Wittibreut wurde bereits im Jahr 1971 und die Kläranlage Ulbering im Jahr 1995 in Betrieb genommen. Bis heute gelte die Stammsatzung von 1978 und die Gebühren seien zum letzten Mal vor 27 Jahren erhöht worden. 2002 erfolgte lediglich eine Anpassung durch die Euroumstellung. Somit sei es fast unabdingbar, dass sich für die Gemeinde Wittibreut daraus alljährlich ein Defizit ergebe.

Deshalb habe man vom Zweckverband Zentrale Buchungs- und Realsteuerstelle in Eggenfelden eine Kostenberechnung und eine Neukalkulation durchführen lassen. Die Bürgermeisterin begrüßte zwei Vertreterinnen, welche diese Kalkulation durchgeführt hatten und im Rahmen dieser Gemeinderatssitzung erläuterten. Maßgeblich unterstützt wurde diese Arbeit durch Mathias Stempl und Josefine Werndl von der Gemeindeverwaltung Wittibreut. Diese haben die Kosten und die benötigten Daten innerhalb der Gemeinde neu ermittelt und weitergeleitet.

Laut den Berechnungen der Zentralen Buchungs- und Realsteuerstelle ergebe sich für die zukünftigen Herstellungsbeiträge, also den Anschlusskosten, ein Satz von 1,11 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche (bisher 1,53 Euro/qm) und von 17,02 Euro/qm Geschossfläche (bisher 8,43 Euro/qm). Diesen ist ein beitragsfähiger Investitionsbeitrag für die Entwässerung von 2810432 Euro zu Grunde gelegt.

Dies bedeute bei der Grundstücksentwässerung von Oberflächenwasser ein Minus von etwa 27 Prozent und bei der Geschossflächenentwässerung von Schmutzwasser ein Plus von knapp 102 Prozent. Wenn man beispielhaft eine Grundstücksfläche von 738 Quadratmetern und eine Geschossfläche von 278 Quadratmetern zugrunde legt, ergibt sich eine Erhöhung der zukünftigen Anschlusskosten von knapp 60 Prozent.

Bei der Anpassung der Einleitungsgebühren ergeben sich für die Jahre 2020 und 2021 eine Erhöhung der Grundgebühr auf 102 Euro jährlich bei einem Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss bis zu vier Kubikmeter pro Stunde und eine Erhöhung der durchschnittliche Einleitungsgebühr auf 2,42 Euro je Kubikmeter.

Im Gemeinderat war man sich einig, dass diese Beiträge und Gebühren gerechtfertigt seien und man sich im mittleren Niveau der anderen Gemeinden im Landkreises Rottal-Inn befinde. Somit wurde diese Erhöhung vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Damit ist die jahrelange Belastung des Gemeindehaushaltes mit alljährlich mehr als 40000 Euro durch veraltete Gebühren und Beiträge für die Kanalisation und die Kläranlagen aus der Welt geschafft. Außerdem wurde beschlossen, dass die Abwicklung der Verbrauchsgebührenabrechnung zukünftig durch den Zweckverband Zentrale Buchungs- und Realsteuerstelle Rottal-Inn gemacht werden soll.