Berchtesgadener Land
Geflüchtete Kinder und Jugendliche zügig unterbringen

27.03.2022 | Stand 27.03.2022, 15:30 Uhr

Das Schulamt und die ortsansässigen Schulen im Berchtesgadener Land nehmen von Schülern bereits Anmeldungen entgegen. Eine Schulpflicht gilt nach 90 Tagen. −Symbolbild

Die aktuelle Flucht-Situation stellt den Landkreis Berchtesgadener Land vor große Herausforderungen. Daher ist es wichtig, möglichst frühzeitig wirksame Vorbereitungen zu treffen, schreibt das Landratsamt in einer Pressaussendung und informiert, dass sich auf Einladung von Integrationslotsin Astrid Kaeswurm Hauptamtliche aus dem Landratsamt, den Gemeinden und Städten sowie aus regionalen Hilfsorganisationen zu einem ersten Netzwerktreffen zur Ukraine-Krise getroffen haben.

Viele Auswirkungen der Flüchtlingsbewegung sind zum jetzigen Zeitpunkt noch kaum abschätzbar. Umso wichtiger sind ein frühzeitiges landkreisweites Netzwerken und ein gemeinsamer Austausch, etwa hinsichtlich Personal- und Raumbedarfs. Im Landkreis Berchtesgadener Land können die Akteure bereits auf ein über die vergangenen Jahre gefestigtes Netzwerk zurückgreifen. Seit der Fluchtbewegung 2015 stehen die Netzwerkpartner stetig im Austausch zu Integrationsthemen.

Bei dem Netzwerktreffen kamen Vertreter der Gemeinden und Städte, der Fachämter im Landratsamt, der Flucht- und Integrationsberatungen der Arbeiterwohlfahrt und der Caritas sowie des Schulamts gemeinsam mit Vertretern von Schulen und Kindertagesstätten zusammen, um sich zu anstehenden Integrationsaufgaben für geflüchtete Kinder und Jugendliche auszutauschen. "Integration gelingt am besten durch Bildung", ist Astrid Kaeswurm überzeugt. "Daher sollen auch bei uns im Landkreis möglichst zügig die geflüchteten Kinder und Jugendlichen einen Bildungsalltag erleben – sei es im Kindergarten oder beim Schulbesuch. Das betrifft aber auch Eltern, die schnell Deutsch lernen möchten."

Wartezeiten trotzdem möglich

Beim Netzwerktreffen wurden daher auch schon erste Ideen zur Umsetzung angesprochen – etwa niederschwellige Angebote im Bereich der Kinderbetreuung der nicht-schulpflichtigen Kinder. Hingewiesen wurde in der Netzwerkrunde aber auch darauf, dass für geflüchtete Kinder langfristig dieselben gesetzlichen Vorgaben gelten wie für einheimische Kinder und es hier ebenfalls zu Plätzen auf Wartelisten für einen regulären Kindergartenplatz kommen kann.

Das Schulamt und die ortsansässigen Schulen nehmen von Schülern bereits Anmeldungen entgegen. Eine Schulpflicht gilt nach 90 Tagen. Das Kultusministerium sieht hierzu die Einrichtung sogenannter pädagogischer Willkommensgruppen vor. In diesen sollen Kinder, die aus der Ukraine in den Landkreis kommen, alters- und leistungsstandunabhängig zunächst pädagogisch betreut und beschult werden. Geflüchtete Lehrer aus der Ukraine könnten in diesem Bereich sehr gut unterstützen.

Angebote von Lehrkräften erwünscht

Das Staatliche Schulamt nimmt gerne Angebote von interessierten Lehrkräften entgegen – sowohl deutschsprachig als auch ukrainisch/russisch, informiert Behördensprecherin Alexandra Rothenbuchner weiter. Mit den einzelnen Schulen werden weitere Lösungen erarbeitet, um möglichst viele Kinder in den angedachten Willkommensgruppen unterzubringen. Die Bildungsträger für Integrations- und Deutschkurse im Landkreis möchten den Bedarf an die Gegebenheiten anpassen und freuen sich über Angebote an Personal und Räumen, um entsprechende Sprachkurse zeitnah anbieten zu können. Wer im Landkreis Schutz sucht, soll Bildungsangebote nutzen können. Aber: Nicht alle Erwartungen können sofort erfüllt werden, heißt es weiter. Ehrenamtliche Unterstützung ist erwünscht.

Wer sich einsetzen möchte, kann sich bei Verena Seel, Ehrenamtskoordinatorin der Caritas, ✆0151/22142021, verena.seel@caritasmuenchen.de oder bei Astrid Kaeswurm, Integrationslotsin im Landratsamt, ✆08651/773475, astrid.kaeswurm@lra-bgl.de über die Einsatzgebiete informieren und registrieren lassen.

− red