Doch mit diesen Erlebnissen ist es jetzt vorbei. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az: 8 C 3/18) hat den gemeinsamen Reisen einen Riegel vorgeschoben. "Früher hat das Sozialministerium diese Ausflüge als haushaltsnahe Tätigkeit eingestuft", erzählt Thomas Hofbrückl, Geschäftsführer der Lebenshilfe Passau seit 2001. "Deshalb war das Arbeitszeitgesetz auf diese Ausflüge nicht anwendbar." Doch nun hat das Bundesverwaltungsgericht genau dies getan.