Polizei Passau
Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Halterverstoß

20.11.2021 | Stand 21.09.2023, 1:13 Uhr

Passau. Am 20.11.2021 gegen 01.30 Uhr kontrollierten Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Passau auf der BAB 3 auf Höhe des Parkplatzes Hammerbach in Fahrtrichtung Österreich einen
Pkw, Peugeot mit deutscher Zulassung. Der Fahrzeugführer konnte bei der Kontrolle seinen Führerschein nicht auffinden. Eine Überprüfung ergab, dass der Fahrer eine Eintragung wegen einer Fahrererlaubnissperre hatte.
Der Fahrzeugführer wurde angezeigt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Im Fahrzeug befand sich auch die 54jährige deutsche Fahrzeughalterin aus Nordrhein-Westfalen. Da der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, wurde die Fahrzeughalterin wegen Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
In der anschließenden Vernehmung gaben die beiden Beschuldigten übereinstimmend an, dass der Fahrzeugführer die Fahrt nur ausführte um Fahrpraxis für die bevorstehende Führerscheinprüfung zu sammeln.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Beschuldigten entlassen, die Fahrt konnte von der Fahrzeughalterin fortgesetzt werden.