München
Entscheidung über Eilanträge gegen Wolfs-Abschuss erwartet

21.01.2022 | Stand 19.09.2023, 5:50 Uhr
Ein Wolf läuft durch ein Freigehege. −Foto: Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild

Das Verwaltungsgericht München will möglicherweise noch am Freitag über Eilanträge von Naturschützern gegen die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes im südlichen Oberbayern entscheiden. Das teilte das Gericht mit. Der Bund Naturschutz (BN) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) klagen gegen die entsprechende Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern.

Die Abschussgenehmigung für das Tier mit dem genetischen Code GW2425m gilt, bis das Gericht eine eventuell anderslautende Entscheidung trifft. Es wäre der erste Wolf seit 140 Jahren, der in Bayern offiziell getötet werden darf.

Die Regierung von Oberbayern hatte mit der Allgemeinverfügung die - so das Amtsdeutsch - "zielgerichtete letale Entnahme" bis zum 31. März zugelassen. Damit soll der Behörde zufolge eine Gefährdung von Menschen verhindert werden. Naturschützer, aber auch Grüne und SPD im Landtag kritisierten die Abschussgenehmigung. Sie sehen keine Gefährdung von Menschen.

Das männliche Tier, das der Alpenpopulation zugeordnet ist, hatte seit dem 13. Dezember 2021 in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land mehrfach in der Nähe von Siedlungen Tiere gerissen. Zuletzt war ein Riss am 19. Dezember nachgewiesen worden. Seitdem fehlt von dem Wolf jede Spur.

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