Polizei Simbach
Einreisekontrollen - Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis

10.02.2021 | Stand 19.09.2023, 22:22 Uhr

Kirchdorf. Zwei Anzeigen wegen fehlender Einreiseanmeldung, sowie zwei Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis war das Ergebnis einer dreistündigen Kontrollaktion auf der B12.

Am 09.02.2021 führten Beamte der Simbacher Grenzpolizei zusammen mit Kollegen der Bundespolizei Passau auf der Bundesstraße B12 verstärkte Schleierfahndungskontrollen zur Überwachung der Corona-Einreiseregelungen durch.
Gegen 10.30 Uhr wurde ein Pkw mit bulgarischer Zulassung einer Kontrolle unterzogen. Hierbei gaben der Fahrer, ein 26-jähriger Rumäne, sowie seine 36-jährige rumänische Lebensgefährtin an, dass sie sich bislang in Rumänien aufhielten nun zur Arbeitssuche nach München wollen. Obwohl sie aus einem Risikogebiet kamen, konnten sie die nötige Einreiseanmeldung nicht vorlegen. Aus diesem Grund wurde gegen beide ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetzes eingeleitet. Für das zu erwartende Bußgeld mussten sie eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Nach einer ausführlichen Belehrung hinsichtlich ihrer Pflichten bei Reisen nach Deutschland wurde ihnen die Weiterfahrt gestattet.

Kurz darauf wurden fast zeitgleich zwei Fahrzeuge mit Osteuropäischen Kennzeichen durch Kräfte der Bundespolizei Passau angehalten. Hierbei war weder ein 25-jähriger Bulgare noch ein 47 Jahre alter Pole im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse B. Nachdem der Bulgare nach anfänglichem Zögern dann zugab, dass er überhaupt nicht im Besitz eines Führerscheins ist, gab der Pole schließlich an, dass er seinen Führerschein in Polen vergessen hat. In beiden Fällen wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgenommen. Die Weiterfahrt wurde durch geeignete Fahrer gestattet.