Was ist Besitz? Diese Frage wurde zum Knackpunkt einer Verhandlung am Deggendorfer Amtsgericht am Dienstagvormittag.
Zwei Männer (30 und 36 Jahre alt) kannten das Anabolika-Versteck eines dritten auf dem Gelände des Bezirksklinikums Mainkofen. Nachdem der Dritte aus der Behandlung entlassen wurde, verblieben die Tabletten dort. Die beiden Angeklagten bedienten sich dauerhaft. Das Amtsgericht Deggendorf entschied: Besitz einer nicht geringen Menge Dopingmittel.
Den jüngeren Angeklagten, Initiator der Tat, verurteilte der Richter zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 60 Euro, aufgrund seiner Geständigkeit und positiver Sozialprognose. Für den 36-Jährigen sprach er eine Haftstrafe von drei Monaten aus. Dessen Verteidiger kündigte an, nachdem er während der Urteilsbegründung in seinem Handy getippt hatte: "Ich habe schon Berufung eingelegt."