Salzburg
Deutsche Polizei darf am Salzburger Hbf 51-jährigen Polen verhaften

05.02.2019 | Stand 20.09.2023, 4:15 Uhr

Die Deutsche Bundespolizei darf am Hauptbahnhof Salzburg verhaften. Dies bekam am Montag ein Pole zu spüren, gegen den Haftbefehle vorlagen. −Symbolfoto: Hudelist

Im Rahmen der vorgelagerten Grenzkontrollen dürfen Beamte der Deutschen Bundespolizei am Salzburger Hauptbahnhof nicht nur Reisende in Richtung Deutschland kontrollieren und zurückweisen, sondern auch verhaften. Dies musste am Montag ein 51-jähriger Pole feststellen, als er inhaftiert wurde. Möglich macht dies ein Deutsch-Österreichisches Abkommen zur Erleichterung der Grenzabfertigung aus den 1950-er Jahren, das immer noch gilt.

"Im Rahmen dieser vorgelagerten Grenzkontrollen haben wir in Fernzügen die gleichen Rechte wie in Deutschland, dürfen also auch Personen festnehmen, die in Deutschland gesucht werden, mit Ausnahme von Österreichern", präzisiert Martin Zartner, Sprecher der Bundespolizei in Freilassing.

Salzburger Polizei darf in Deutschland niemanden verhaften

Umgekehrt hat die Salzburger Polizei diese besonderen Rechte nicht. Sie darf zwar im Rahmen der "Nacheile" auch auf deutsches Staatsgebiet fahren und dort zum Beispiel einen Flüchtlingen anhalten, "verhaften dürfen wir allerdings in Deutschland niemanden, das dürfen nur die Kollegen aus Deutschland", so Michael Rausch von der Polizei Salzburg. Auch ein sofortiges Mitnehmen des Flüchtigen oder zum Beispiel in Österreich mit Haftbefehl Gesuchten durch die Salzburger Polizei ist nicht möglich. "Die Deutschen haben durch den Kooperationsvertrag am Hauptbahnhof Salzburg alle Befugnisse, die sie auch auf deutschem Hoheitsgebot haben", so Rausch weiter, "erst im Zuge der Flüchtlingsbewegung und den vorgelagerten Grenzkontrollen werden die Möglichkeiten des Abkommens voll ausgeschöpft".

Diese besonderen Befugnisse der Deutschen Polizei auf österreichischem Hoheitsgebiet lernte gestern ein 51-jähriger Pole kennen, der im Nachtzug von Budapest kommend saß. Bei der Kontrolle und der Abfrage seiner Daten schlug der deutsche Polizeicomputer Alarm, denn gegen den Polen lagen zwei Haftbefehle vor.

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