Oberpöring
Der Gehwegbau am Oberpöringer Berg läuft

19.04.2022 | Stand 20.09.2023, 5:17 Uhr

Bei den Baumaßnahmen zur Errichtung eines Gehweges am Oberpöringer Berg wird derzeit die bestehende Stützmauer gesichert. Die Kosten teilen sich Gemeinde und Landkreis Deggendorf. −Foto: Rehm

Vor kurzem haben die Gemeinde Oberpöring und Landkreis Deggendorf die Vereinbarung zum Bau des linksseitigen Gehweges entlang der Kreisstraße DEG 21 in einem Teilbereich der Wallersdorfer Straße in Oberpöring auf einer Länge von 135 Metern getroffen. Am Montag haben die Bauarbeiten begonnen.

Derzeit ist man dabei, die Stützmauer am Hang zu sichern. Straßenseitig werden dazu in das Mauerwerk Bohrungen vorgetrieben, anschließend mit Stahlankern bewehrt und verfüllt. Die Maßnahme beinhaltet im Zuge der Bauarbeiten auch die Erneuerung der Oberflächenentwässerung und das abschließende Aufbringen einer neuen Asphaltdeckschicht im Kreisstraßenbereich. Die Gemeinde hat für die Gesamtbaumaßnahme die Federführung übernommen.

Art und Umfang der Maßnahme werden wie folgt beschrieben: Errichtung eines linksseitigen Gehweges entlang der Kreisstraße DEG 21 in Oberpöring in einem Teilbereich der Wallersdorfer Straße bis zur Landauer Straße; Erneuerung der Oberflächenentwässerung im Bereich des Gehwegneubaus und Asphaltdeckenbau auf der Kreisstraße im Bereich des Neubaus des Gehwegs. Die Maßnahme wird auf Grundlage des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und der sonst geltenden Vorschriften und Richtlinien, jeweils in der geltenden Fassung durchgeführt. Die Planung wurde vom Ingenieurbüro Weiß aus Plattling durchgeführt.

Die Gemeinde ist für die Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und die Vertragsabwicklung bei der Gesamtbaumaßnahme zuständig. Für den Neubau des Gehweges beantragt die Gemeinde Zuwendungen aus FAG-Mitteln. Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die Bauleistungen gemeinsam durch Landkreis und Gemeinde abgenommen. Die Gemeinde überwacht die Gewährleistungsfristen und macht eventuelle Ansprüche gegen den Auftragnehmer für die Gesamtbaumaßnahme auch namens des Landkreises geltend. Nach Übergabe der Bauteile an den Landkreis teilt dieser der Gemeinde auftretende Mängel unverzüglich mit.

Der Landkreis trägt die Kosten für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung für die Kreisstraße einschließlich der Straßensinkkästen und den abschließenden Asphaltdeckenbau sowie die Verwaltungskosten anteilig der Baukosten für die Oberflächenentwässerung und den Asphaltdeckenbau. Bei der Gemeinde verbleiben die Kosten für die die Vermessung, den Bau des Gehweges einschließlich dem Einbau eines Asphaltglasfasergitters im Anschlussfugenbereich und die Verwaltungskosten, die vom Landkreis nicht getragen werden.

− tre